Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt leisten wir unseren Beitrag zur Lösung des Problems: Wir achten bei unseren Angeboten auf den Jugendschutz und fördern Produktionen, die Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise gerecht werden.
Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Jugendschutzbeauftragen sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie die ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes. Für die Beurteilung, ob Medieninhalte Kinder und Jugendliche in deren Entwicklung beeinträchtigen können, werden die Kriterien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes und der Jugendmedienschutz Leitfaden herangezogen.
ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes
Beauftragte für Jugendschutz:
Christina Peth
Telefon 06131 929 32923
christina.peth@SWR.de