Unsere Verantwortung

Jugendschutz

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Der Jugendschutz hat bei uns einen hohen Stellenwert. Die Medien entwickeln sich rasant. Hier sind Schule und Elternhaus gefordert, oftmals aber auch überfordert. Welche Medienangebote sind für Kinder und Jugendliche geeignet und welche nicht?

Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt leisten wir unseren Beitrag zur Lösung des Problems: Wir achten bei unseren Angeboten auf den Jugendschutz und fördern Produktionen, die Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise gerecht werden.

Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Jugendschutzbeauftragen sind der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sowie die ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes. Für die Beurteilung, ob Medieninhalte Kinder und Jugendliche in deren Entwicklung beeinträchtigen können, werden die Kriterien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes und der Jugendmedienschutz Leitfaden herangezogen.

SWR Jugendschutzbericht 2021

Jugendmedienschutz Leitfaden

ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes

Beauftragte für Jugendschutz: 
Christina Peth
Telefon 06131 929 32923
christina.peth@SWR.de

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Autor/in
SWR