Gesellschaft

Rechtliche Betreuung – Echte Hilfe oder Entmündigung?

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Autor/in
Dorothea Brummerloh

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Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung können unter einen rechtlichen Betreuer gestellt werden, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht regeln können.

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Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung können unter einen rechtlichen Betreuer gestellt werden, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht regeln können.

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