Um Tuberkulose-Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und so die Ansteckungsgefahr einzudämmen, wurde 1939 die Röntgen-Reihenuntersuchung eingeführt. Sie war gängige Praxis bis 1983.
Verpflichtend für die gesamte Bevölkerung
Es handelte sich um eine Untersuchung des Brustkorbs auf Anzeichen von Tuberkulose und andere Erkrankungen. Sie war über viele Jahre verpflichtend für die gesamte Bevölkerung ab dem Schulalter. Die erste Gemeinde, die die Reihenuntersuchung konsequent in der gesamten Bevölkerung durchführte, war Friedrichstal in Baden.
Der Mediziner Hellmuth Ulrici, Chefarzt des Tuberkulosekrankenhauses in Sommerfeld in Brandenburg, erläutert im Rundfunk Ende 1939, wie wichtig die neue Reihenuntersuchung sei.
Bundesländer schaffen Reihenuntersuchung wieder ab
Als mit den Jahrzehnten dann die Tuberkulose erfolgreich bekämpft wird und die Erkrankungsrate sinkt, findet ein Umdenken statt. Die mit der Untersuchung noch entdeckten unbekannten Tuberkulosefälle sind so gering, dass dieser Vorteil in keinem Verhältnis mehr steht zum Risiko der Röntgenbestrahlung an sich. Daraufhin schaffen die Bundesländer die Untersuchung nach und nach wieder ab, Baden-Württemberg sogar erst 1983.
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