1953

Verteidiger-Plädoyer für Mitangeklagte im Otto-Fleischer-Prozess

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Autor/in
SWR2 Archivradio

Das Plädoyer des Verteidigers der Angeklagten Herbert Kribus und Conrad Kuchheida, Rechtsanwalt Zumpe. Wie es in den DDR-Prozessen der 1950er Jahre immer wieder vorkam, verteidigt der Verteidiger nicht seine Mandanten, sondern folgt im Wesentlichen der Anklage – allenfalls mit der Bitte, ein "gerechtes Urteil" zu fällen. Rechtsanwalt Zumpe mahnt mildernde Umstände an und begründet dies damit, dass die Oberschlesier, die seine Klienten beide sind, generell zum Kapitalismus neigten, also quasi von Geburt an vorbelastet seien.

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