Kinder sind vor Gewalt geschützt – so steht es in der Konvention. Die Realität sieht aber oft anders aus. Immer noch gibt es Eltern, die Prügel für eine Erziehungsmaßnahme halten.
Gleiche Menschenrechte wie für Erwachsene
Für Kinder sollen die gleichen Menschenrechte gelten wie für Erwachsene! Und mehr Schutz. Erstmals in der Geschichte des Völkerrechts werden am 2. September 1990 die Kinderrechte in einem Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch verankert.
Nur ein einziger der 196 UN-Mitgliedsstaaten hat die Kinderrechtskonvention nicht ratifiziert: die USA. Dennoch haben diesmal mehr Staaten unterschrieben als bei jeder anderen Vereinbarung der Vereinten Nationen. Nicht nur die allgemeinen Grund- und Menschenrechte für Kinder werden bekräftigt, auch das Recht auf Bildung, auf Privatsphäre, auf elterliche Fürsorge.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung wird festgeschrieben
Und eine der ganz wesentlichen Regelungen betrifft die Prügelstrafe: Im Artikel 19 wird das Recht auf gewaltfreie Erziehung festgeschrieben. Kommentar der UN-Kinderrechtskonvention: „Um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen.“
Keine Selbstverständlichkeit. Zumal in deutschen Landen, wo bis dahin die Prügelstrafe als Erziehungsmaßnahme noch weit verbreitet war. Im Gefolge der antiautoritären Erziehungsansätze der 68er-Bewegung und zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention wurde im Jahr 2000 in Deutschland das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben.
Corona als Katalysator für Kindesmisshandlungen
In Studien aus dem Jahr 2016, die dem Deutschen Kinderschutzbund vorliegen, heißt es, dass der Anteil der Familien, in denen noch geohrfeigt wird, inzwischen bei unter 30% liegt.
Aber immer noch 2% der Eltern gaben an, ihren Kindern ab und zu eine Tracht Prügel zu verabreichen. Und im Zuge der Corona bedingten Kita- und Schulschließungen 2020/21 berichten Kinderschutzgruppen in Kliniken von zahlreichen Kindern mit Misshandlungsspuren, die auf Prügelstrafe hindeuten.