Während bei der Landtagswahl 2021 die Briefwahlstimmen gemeinsam mit den Stimmzetteln in den Urnen im jeweiligen Stimmbezirk ausgezählt wurden und man damit ein vollständiges Ergebnis der Stimmen in einem Ort erhielt, werden die Briefwahlstimmen bei der Bundestagswahl am 26. September auf Ebene der Verbandsgemeinde ausgezählt.
Diese Briefwahlstimmen werden natürlich genauso gezählt und gehen nicht verloren. Sie können aber nachträglich nicht mehr den einzelnen Ortsgemeinden zugeordnet werden. Bei der Präsentation eines solchen Ortsgemeindeergebnisses in der Ortssuche sind dann nur die Stimmen aus den Wahllokalen (Urnen-Stimmen) enthalten.
Ergebnisse aus den Gemeinden Wie hat mein Ort in Rheinland-Pfalz bei der Bundestagswahl 2021 gewählt?
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Deshalb verzichten wir bei den Ortsgemeindeergebnissen auch auf die Präsentation einer Wahlbeteiligung, da in vielen Orten nur die Beteiligung der Urnenwähler und nicht die der Briefwähler erfasst wäre.
Ortssuche in Gemeinden mit weniger als 50 Stimmzetteln
Eine Besonderheit in Rheinland-Pfalz ist die relativ große Zahl an sehr kleinen Dörfern. So gibt es allein in der Eifel im Wahlkreis 202 (Bitburg) 224 Gemeinden mit weniger als 300 Einwohnern. Das ist mehr als die Hälfte der Gemeinden in diesem Wahlkreis! Landesweit zählen 651 Dörfer weniger als 300 Einwohner.
Um das Wahlgeheimnis besonders zu schützen, wurde in die Bundeswahlordnung eine neuer Passus eingeführt (neuer § 68): Wenn in einem Wahllokal weniger als 50 Stimmzettel abgegeben werden, dann wird für dieses Wahllokal kein separates Ergebnis mehr ermittelt. Stattdessen werden die Stimmzettel in ein benachbartes Wahllokal transportiert und dort zusammen mit den dort abgegebenen Stimmen ausgezählt.
Manche sehr kleine Gemeinde richtet daher erst gar kein eigenes Wahllokal mehr ein, sondern schickt die Wahlberechtigten zum Wählen gleich in einen Nachbarort. In anderen Fällen wird sich erst am Wahlabend zeigen, ob weniger als 50 Wählerinnen und Wähler im Wahllokal waren. In beiden Fällen können wir dann am Wahlabend in der Ortssuche kein separates Ergebnis mehr präsentieren, weil ein solches amtlich nicht mehr festgestellt werden kann.
Gewinne und Verluste nicht überall ausweisbar
Üblicherweise weisen wir bei den Einzel-Ergebnissen von Städten und Gemeinden die Differenz zur vergangenen Bundestagswahl 2017 aus, also die Gewinne oder Verluste der Parteien. Bei zusammengelegten Stimmbezirken und Kleinstgemeinden mit weniger als 50 abgegebenen Urnen-Stimmen ist das aber nicht sinnvoll, weil die Ergebnisse nicht vergleichbar sind.
Auch bei Ortsgemeinden, die zu einer Verbandsgemeinde gehören, und bei denen die Briefwahlstimmen auf Verbandsgemeindeebene ausgezählt werden, können Gewinne und Verluste in den einzelnen Ortsgemeinden nicht sinnvoll ausgewiesen werden. Deshalb verzichten wir auf die Darstellung.