Im Tarifkonflikt bei der Post stehen die Zeichen aktuell auf Arbeitskampf: Die Gewerkschaft ver.di verleiht ihrer Forderung nach 15 Prozent mehr Lohn mit Warnstreiks Nachdruck. Auch Rheinland-Pfalz ist betroffen. Das bedeutet nicht nur, dass viele Briefkästen zuhause leer bleiben - wer Briefe oder Pakete losgeschickt hat, muss damit rechnen, dass auch sie verspätet zugestellt werden. Das mag beim Geschenkpaket für das Patenkind noch zu verschmerzen sein - was aber, wenn zum Beispiel das Bewerbungsschreiben in zwei Tagen eingereicht sein muss?
Zeitkritische Postsendungen verschicken
Zwar ist die Post verpflichtet, dafür zu sorgen, dass 80 Prozent aller Briefe im Jahresdurchschnitt am nächsten Werktag beim Empfänger sind und 95 Prozent innerhalb von zwei Werktagen - wenn ein Brief oder ein Paket bei einem Streik liegen bleibt und eine Deadline dadurch abläuft, kann die Post aber nicht haftbar gemacht werden. Am besten wäre es also, wenn das gar nicht erst passiert. Zeitkritische Sendungen könnten während des Poststreiks durch einen anderen Versanddienstleister oder Kurierdienst verschickt werden. Bei Briefen zum Beispiel durch FedEx, bei Paketen durch Hermes, UPS oder andere. Eine weitere Möglichkeit: Postkunden könnten parallel zum Brief als Backup eine Mail verschicken.
Rechnung kommt mit Verspätung
Auf vielen Rechnungen heißt es: "Zahlbar innerhalb von sieben Tagen". Diese Frist zählt jedoch erst ab Erhalt der Rechnung. Insofern besteht kein Grund zur Beunruhigung, wenn die Rechnung erst verspätet zugestellt wird. Sollte der Absender bestreiten, dass sich die Zustellung seiner Rechnung verzögert hat, steht er im Zweifelsfall in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Wenn er das nicht kann, hat er keinen Anspruch auf Mahn- oder Inkassogebühren.
Umtausch und Widerruf
Der im Internet bestellte Pullover ist zu groß und muss zurückgeschickt werden? Die einfachste Methode in Streikzeiten, um sich Ärger zu ersparen: Nicht auf den letzten Drücker handeln. Umtauschfristen sind in der Regel so lang, dass ein Paket es auch dann rechtzeitig zum Empfänger schaffen sollte, wenn es unterwegs eine Weile liegen bleibt. Für einen Widerspruch hat man ab Erhalt der Ware 14 Tage Zeit. Wer sein Paket innerhalb dieser Frist zur Post bringt, kann das mit seinem Einlieferungsbeleg beweisen und sollte diesen deshalb gut aufbewahren.