Wärmeplanung von Städten und Gemeinden - so geht's

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Alle Städte und Gemeinden in Deutschland müssen eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Dabei schätzen die Kommunen in einem ersten Schritt ein, welchen Bedarf sie künftig beim Heizen haben werden - ausgehend von schon vorhandenen Verbrauchsdaten der Kundinnen und Kunden.

In einem weiteren Schritt geht es dann darum, welche klimafreundlichen Heizmöglichkeiten vor Ort bestehen oder noch geschaffen werden können. Eine solche Wärmeplanung müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 vorlegen. Kleinere Städte und Gemeinden können sich mehr Zeit lassen - bis Mitte 2028.

Das Ziel ist, beim Heizen wegzukommen von Öl, Kohle und Erdgas - und auf erneuerbare Energien umzustellen. Die Wärmeplanung ist also ein wichtiger Schritt, damit Deutschland bis 2045 klimaneutral ist.

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