Ein brutales Gewaltverbrechen in Hersdorf hatte Anfang des Jahres viele geschockt. Jetzt mussten sich vor dem Landgericht Trier zwei Männer für die Tat verantworten - sie wurden zu hohen Haftstrafen wegen des Mordes an einem 56-jährigen Mann verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Für den 27-Jährigen Täter bedeutet das, dass er nicht vor Ablauf der 15-jährigen Haftstrafe entlassen werden kann. Und für den 21-Jährigen Täter, dass er zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde, obwohl das Jugendstrafrecht gilt, wie es sein Verteidiger gefordert hatte.
Die Verurteilten legten weder ein Geständnis ab, noch zeigten sie in dem Prozess Reue. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.