Im vergangenen Sommer wurde ein 67-jähriger Mann in der Karl-Marx-Straße in Trier aus dem Fenster gestoßen, nachdem er zuvor mit einer Schere bedroht und verletzt worden war. Der Sturz aus einer Höhe von sieben Metern führte zu schweren Kopfverletzungen, an denen er einige Wochen später verstarb.
Das Landgericht Trier hat am Mittwoch den Sohn wegen Totschlags zu neun Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, da das Gericht überzeugt war, dass er seinen Vater bedroht und aus dem Fenster gestoßen hatte.
Wieso er seinen Vater tötete, ist unklar
Vor Gericht konnte nicht geklärt werden, wie es zu dem Vorfall gekommen war, und das Motiv des Täters blieb unklar. Obwohl Zeugen von einem "angespannten Verhältnis" zwischen Vater und Sohn sprachen, sollen die letzten Gespräche der beiden normal verlaufen sein.
Der Täter soll in einer Wohnung über der seines Vaters im selben Haus gewohnt haben. Kontakt sollen sie jedoch nur wenig miteinander gehabt haben. Wie die Beziehung zwischen Vater und Sohn gewesen war, sei demnach unklar, so die Richterin.
Drogen und Alkoholmissbrauch seien Ursache für seine "kriminelle Karriere"
Ein psychologisches Gutachten legte nahe, dass der Angeklagte zu impulsivem und aggressivem Verhalten neigt. Ein falsches Wort genüge und er raste aus, so die Richterin in ihrer Urteilsverkündung.
So habe er sich auch heftig gegen die Festnahme gewehrt, wie ein Polizist heute vor Gericht aussagte. "Es hat vier Kerle gebraucht, um ihn zu fixieren", sagte er.
Auch war dies nicht das erste Mal, dass der Täter vor Gericht stand. Fünf Monate vor der Tat soll er noch im Gefängnis gesessen haben. Die Gutachterin erklärte, dass er aufgrund von Drogen- und Alkoholmissbrauch bereits häufig aggressiv aufgefallen sei und einige Vorstrafen habe. Daher sprach sie von einer "kriminellen Karriere" des jungen Mannes.
Die Gutachterin betonte, dass er bei Straftaten immer unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe. Zum Zeitpunkt der Tat konnte zwar kein Alkohol, aber THC durch den Konsum von Cannabis in seinem Blut nachgewiesen werden.
Täter zeigte keine Reue vor Gericht
Die Gutachterin empfahl dem Täter daher dringend, eine Therapie zu beginnen. Nur so könne er von der schiefen Bahn kommen. Diese hätte der Täter aber abgelehnt.
In der Urteilsverkündung verwies die Richterin darauf, dass der Täter kein Geständnis abgegeben habe. Zwar ließ er über seine Verteidigung verkünden, dass auch er seinen Vater verloren habe. Die Richterin erklärte daraufhin jedoch, dass er seinen Geschwistern den Vater genommen habe. Glaubwürdige Reue habe sie bei ihm dagegen nicht erkennen können.