Die Angeklagte ist laut Anklageschrift seit dem Jahr 2004 Vorsitzende eines eingetragenen Vereins in Trier. Dieser Verein betreibt auch einen Pflegedienst. In den 90ern hatte die aus Osteuropa stammende Frau in Trier einen Kulturverein für Landsleute gegründet. Weil viele Mitglieder alt waren und Hilfe benötigten, orientierte sich der Verein in Richtung "Pflege".
Staatsanwaltschaft: Pflegeleistungen zu Unrecht abgerechnet
Im Prozess geht es darum, ob der Verein von 2016 bis Januar 2018 Pflegeleistungen zu Unrecht abgerechnet hat. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, dass nicht qualifiziertes Personal bei der Pflege eingesetzt worden sei. Trotzdem habe man die erbrachten Pflegeleistungen mit der Stadtverwaltung Trier und diversen Krankenkassen abgerechnet.
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Gesamtschaden soll über eine Million Euro betragen
Laut Anklageschrift hat die Angeklagte gewusst, dass die Pflegeleistungen nicht abrechnungsfähig waren, weil sie größtenteils von nicht examinierten und unqualifizierten Mitarbeitern erbracht worden seien. So soll ein Gesamtschaden von 1.116.416,26 Euro entstanden sein.
Angeklagte stand schon einmal vor Gericht
2019 war die Angeklagte bereits wegen ähnlicher Vorwürfe zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldzahlung verurteilt worden.