Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung

Mieter tot: Prozess gegen Vermieter in Daun kann wieder nicht beginnen

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Ein Mann wird unterkühlt auf der Straße gefunden und stirbt. Seine Familie fragt sich, warum er trotz Kälte nicht in seine Wohnung gegangen ist. Das muss das Gericht klären.

Ein 78-jähriger Vermieter aus der Verbandsgemeinde Kelberg sollte sich heute eigentlich wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht Daun verantworten. Es ist bereits der zweite Versuch. Zu einem ersten Termin Ende November war er nicht erschienen. Nachdem der Angeklagte von der Polizei abgeholt wurde, war er diesmal vor Gericht anwesend.

Die Verhandlung musste aber wieder vertagt werden, da der Angeklagte keinen Rechtsanwalt hat. Der 78-Jährige kann nach Ansicht der Richterin und des Staatsanwaltes außerdem der Verhandlung nicht folgen, weil er schwerhörig ist. Das Gericht hat daher angeordnet, dass der Vermieter einen Pflichtverteidiger bekommt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.

Warum starb der Mieter?

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Vermieter: Er soll seinem Mieter im Herbst 2023 Strom, Wasser und Heizung abgestellt haben. Außerdem habe er das Schloss der Haustür des Mehrfamilienhauses ausgetauscht, ohne seinem Mieter einen neuen Schlüssel zu geben. Der sei dann von Passanten stark unterkühlt auf der Straße gefunden worden.

In der Folge starb der 65-jährige Mieter laut Anklage an Herzversagen bei einer ausgeprägten Lungenerkrankung, womöglich in Kombination mit der Unterkühlung.

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Weil die Familie des Toten sich nicht erklären konnte, warum er nicht in seine Wohnung gegangen war, hatte sie laut Gericht die Polizei eingeschaltet. Was tatsächlich vor gut einem Jahr passiert ist, muss das Amtsgericht Daun demnächst klären.

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SWR