Die 19-jährige Klimaaktivistin hatte gegen die Polizei geklagt. Doch das Verwaltungsgericht Trier entschied: In diesem Fall sei es nach einer Straßenblockade im Juni 2021 gerechtfertigt, von ihr Fingerabdrücke zu nehmen.
Protestaktionen von Klimaaktivisten in Trier
Die Klimaaktivistin hatte zusammen mit anderen die B49 am Trierer Moselufer mit einem großen Holzgestell blockiert. Dabei war auch ein Rettungswagen im Einsatz an der Weiterfahrt gehindert worden. Hier handele es sich nicht mehr um typische Jugendkriminalität, urteilten die Richter. Die Blockade sei nicht durch das Versammlungsrecht zu rechtfertigen, da die Gesundheit und das Leben anderer gefährdet worden seien.
Fingerabdrücke gerechtfertigt
Die 19-jährige Klimaaktivistin bewege sich nach wie vor in dieser Szene und es sei davon auszugehen, dass sie in Zukunft weitere Straftaten begehen werde. Deshalb sei es verhältnismäßig, dass die Polizei von ihr Finger- und Handabdrücke nehmen sowie Fotos und Körpermessungen machen wolle. Demnach sei das Polizeipräsidium berechtigt gewesen, eine sogenannte erkennungsdienstliche Behandlung vorzunehmen, um die Klägerin in künftigen Verdachtsfällen zu identifizieren oder aber auch aus einem Kreis von Verdächtigen auszuschließen.
Klägerin soll bei mehreren Blockaden dabei gewesen sein
Gegen die Frau war in zwei Fällen wegen des Verdachts der Nötigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Abhaltens einer Versammlung ohne Anmeldung ermittelt worden. Unter anderem soll sie zusammen mit anderen in Berlin den Eingang einer Parteizentrale blockiert haben. Dort hätten sie die automatischen Glastüren mit Panzertape zusammengeklebt und ein Transparent an den Türen befestigt.
Vier Gründe Warum man die "Letzte Generation" nicht kleben lassen kann
Eine häufige Forderung in Kommentarspalten: "Lasst sie einfach kleben". Eine Reihe von Gesetzen verpflichten die Polizei jedoch zum Loslösen.
Ankleben an Schnellrestaurant
Im Juli 2020 habe es eine "bewusst nicht angemeldete Versammlung" vor einem Schnellimbiss in Trier gegeben. Dort hätten sie und Mitstreiter eine größere Menge Verpackungsmüll aufgeschüttet. Zudem hätten sie sich mit den Handflächen am Eingang an der Glastür festgeklebt.
Straßenblockade am Moselufer
Im Juni 2021 habe eine Klimaschutzbewegung zu einer Aktion am Moselufer aufgerufen. Die Klägerin und weitere Menschen seien mit Bannern und Plakaten auf die B49 gegangen. Dadurch hätten sie den Verkehr komplett aufgehalten. Im Trierer Stadtgebiet sei dadurch ein Stau entstanden. Die Aktivisten hätten ein Holzgerüst mit drei Beinen auf die Fahrbahn gestellt. Erst nach einer Viertelstunde hätten sie die Fahrbahnen wieder freigegeben. Der Verkehr auf allen Hauptverkehrswegen sei aber länger zum Erliegen gekommen.
Rettungswagen aufgehalten
Einen ersten Rettungswagen hätten die Aktivisten noch passieren lassen. Ein weiterer Wagen, der in Richtung eines Klinikums unterwegs war, habe wegen der Blockade anhalten müssen. Die Klägerin habe mit zwei weiteren Menschen mit einem Banner die Straße blockiert. Die Polizei habe sie darauf hingewiesen, dass sie mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden könnte.
Die Klägerin habe geantwortet, dass es Aufgabe der Polizei sei, den Verkehr entsprechend umzulenken. Die Klimaaktivisten hätten die Fahrbahn nicht freigegeben. Der Rettungswagen habe schließlich auf einem Grünstreifen die Blockade umfahren und so eine Patientin ins Krankenhaus bringen können. Zu dieser Blockade sei noch ein Verfahren vor dem Amtsgericht Trier anhängig.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier gibt es hier zum Download.