Eine flache Hand auf dem Asphalt einer Straße, daneben ein Fläschchen mit Klebstoff. Klimaaktivisten der "Letzten Generation" kleben sich immer wieder auf Straßen fest, um ihre Forderungen nach weniger Auto- und Lkw-Verkehr und mehr Klimaschutz zu unterstreichen. Für ihre Aktionen erhalten sie oft Strafbefehle (Symbolbild).

Verfahren wegen Nötigung

Auf B29 bei Aalen festgeklebt - Klimaaktivisten müssen vor Gericht

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Sabine Bauer
Sabine Bauer

Im Verfahren gegen Klimaaktivisten wird es laut Amtsgericht Aalen zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Die Männer hatten sich im November 2022 teils auf der B29 bei Aalen festgeklebt.


Vier Umweltaktivisten der Gruppe die "Letzte Generation" hatten im vergangenen Jahr die B29 bei Aalen (Ostalbkreis) blockiert und sich teilweise auch auf der Fahrbahn festgeklebt. Dafür hatten sie von der Staatsanwaltschaft Ellwangen Strafbefehle erhalten. Einer der Beschuldigten akzeptierte diesen, drei legten Einspruch ein. Deshalb müssen sie sich wegen Nötigung vor dem Amtsgericht Aalen verantworten. Wie das Gericht auf SWR-Anfrage weiter mitteilte, steht noch kein Termin fest.

Die vier Klima-Aktivisten hatten im November vergangenen Jahres die B29 bei Aalen anderthalb Stunden lang blockiert, der Verkehr hatte sich bis Mögglingen zurückgestaut. Die Polizei war mit 20 Einsatzkräften vor Ort, um den Verkehr zu regeln. Auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz, um die Verkehrssituation aus der Luft zu verfolgen.

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Nach Aktion der Gruppe "Letzte Generation" B29 bei Aalen: Strafanzeigen für Klimaaktivisten?

Die Klimaaktivisten, die sich am Montag auf der B29 bei Aalen festgeklebt haben, müssen mit Strafanzeigen rechnen. Die Behörden prüfen, ob sie auch die Kosten des Einsatzes tragen müssen.

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Festkleben auf B29 - Klimaaktivisten mussten mit Strafbefehl rechnen

Die Mitglieder der "Letzten Generation" fordern bei ihren Aktionen unter anderem ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen und die Einführung eines bezahlbaren Personennahverkehrs durch ein 9-Euro-Ticket. Der Weg der Störung und des zivilen Widerstandes sei der richtige, da Demos nicht zum Ziel führen würden, hieß es bei der Aktion im November vergangenen Jahres auf der B29 bei Aalen. Die Behörden teilten damals mit, die Klimaaktivisten müssten mit einem Strafbefehl rechnen und, sollten sie diesen ablehnen, mit einem Prozess. Zudem werde geprüft, ob die Aktivisten auch die Kosten des Einsatzes tragen müssen.

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