Bundesweit erstmals wird damit Angeschuldigten von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main versuchter Mord im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen zur Last gelegt.
Es handelt sich um Fälle in der Fußgängerzone in Bad Homburg und in der Altstadt des Frankfurter Stadtteils Fechenheim. In beiden Fällen herrsche dort, so die Staatsanwaltschaft, Publikumsverkehr. Außerdem befinde sich in einer Bankfiliale im Obergeschoss eine Wohnung.
Staatsanwaltschaft: Angeklagte hätten Tod von Unbeteiligten in Kauf genommen
Die Anklageschrift schreibt von versuchtem Mord mit gemeingefährlichen Mitteln in zwei Fällen. Gemeint ist dabei die Explosionswirkung einer Geldautomatensprengung. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die an den Sprengungen beteiligten Angeschuldigten jeweils den Tod von unbeteiligten Bürgern billigend in Kauf genommen haben.
Anklageschrift: Keine Kontrolle über Explosionswirkung
Die Anklageschrift geht davon aus, dass den Angeschuldigten bewusst war, dass sie keine Kontrolle über die Explosionswirkung haben würden und diese im Gefahrenbereich um die jeweilige Bankfiliale herum für eine unbestimmte Anzahl von Menschen tödliche Folgen hätte haben können.
Versuchsreihe von Sprengungen auf Truppenübungsplatz der Bundeswehr
Um die Explosionswirkung des bei den Taten eingesetzten Festsprengstoffs zu ermitteln, hat das Hessische Landeskriminalamt im Auftrag der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf einem Truppenübungsplatz der Bundeswehr eine Versuchsreihe von Sprengrekonstruktionen durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass insbesondere der durch die Sprengungen verursachte Splitterwurf eine tödliche Gefahr für Personen in der Nähe des Tatorts dargestellt hätte.
Beschuldigte sollen zu Geldautomatensprengerszene gehören
Die Angeschuldigten im Alter zwischen 26 und 32 Jahren sollen der niederländischen Geldautomatensprengerszene angehören und auch für die Geldautomatensprengung in Jünkerath in der Eifel im Juni 2022 verantwortlich sein. Damals wurden 700 Euro erbeutet. Dafür sind die Männer unter anderem auch wegen gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt. Der Sachschaden lag allerdings laut Anklageschrift bei 750.000 Euro.