Mehr als 220.000 Euro Schaden bei Krankenkassen

Amtsgericht Daun: Chef eines Fitnessstudios hat gewerbsmäßig betrogen

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Er hat ein normales Fitnesstraining angeboten, sich das aber von den Krankenkassen bezahlen lassen. Dafür ist der Betreiber eines Fitnessstudios am Mittwoch verurteilt worden.

Es stehe außer Frage, dass die Angebote, die der Angeklagte seinen Kunden gemacht hat, für deren Gesundheit gut waren, sagte der Staatsanwalt heute vor dem Amtsgericht Daun. Das war aber nicht die strafrechtlich relevante Frage. Die lautet, so der Staatsanwalt: "Wer bezahlt?"

In dem Prozess ging es um Präventionskurse, die der Betreiber des Fitnessstudios in der Verbandsgemeinde Gerolstein angeboten hat, etwa für eine gute Haltung. Die Krankenkassen bezuschussen solche Kurse, weil sie zur Gesundheit ihrer Mitglieder beitragen und damit zu weniger Kosten führen. Dafür müssen sie aber zertifiziert sein, also bestimmte Regeln befolgen. Und gerade kein individuelles Fitnesstraining sein, das der Kunde selbst zahlen müsste.

Fälle liegen zwischen 2015 und 2020

Im Prozess hatte der Mann zugegeben, dass er zwischen 2015 und 2017 solche Kurse durchgeführt und abgerechnet hat, obwohl er damals noch gar nicht die Qualifikation dafür hatte. Danach hat er bis 2020 weiter "Kurse" angeboten, nachdem er die Qualifikation und das Zertifikat erlangt hatte.

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Wie schon an den vorangegangen Prozesstagen sagten auch am letzten Tag Kundinnen und ein Kunde aus, wie ihre von der Kasse bezuschussten "Kurse" abgelaufen sind: Demnach konnten sie ins Studio kommen, wenn es ihnen von ihren Arbeitszeiten her am besten passte. Sie seien am Anfang in Geräte eingewiesen und später beim Training daran individuell begleitet worden. Das klang nicht nur für die Staatsanwaltschaft so, als sei da ein normales Training im Fitnessstudio abgelaufen.

Kurse folgen festen Regeln - das wusste der Chef des Fitnessstudios

Diesen Eindruck bestätigte auch eine Zeugin, die für die Sportbünde zuständig für Zertifikate und Qualifikationen derartiger Gesundheitskurse ist: Als Teil des Zertifikates, das der Fitnessstudiobetreiber hatte, musste er ein sogenanntes Masterprogramm für "Haltung und Bewegung" durchführen. Das sehe vor, dass in der Regel in einer Gruppe acht, zehn, oder zwölf Kursstunden abgehalten werden. Jede Stunde folge einen festgelegten Ablauf, die Übungen hätten eine Reihenfolge und seien vorgegeben. Wolle eine Gruppe eine bestimmte Übung nicht machen, könne der Kursleiter aus einem Pool von Übungen wählen - aber eben nicht frei darüber entscheiden.

Das Gericht schloss aus dieser und weiterer Aussagen, dass der Angeklagte mehrfach darauf hingewiesen wurde, welche Regeln er befolgen muss, wenn er Kurse nach seinem Zertifikat anbietet. Deshalb hätten auch die Krankenkassen darauf vertrauen können, dass er die Kurse genau so durchführt. Sie hätten das nicht eigens überprüfen müssen.

Haft auf Bewährung

Weil der Angeklagte dennoch in 290 Fällen statt eines Kurses ein individuelles Training anbot, geht das Gericht davon aus, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Weil er unter anderem mit der Bezahlung der Kurse durch die Krankenkasse seinen Lebensunterhalt finanziert hat, wurde er wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Das wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann muss außerdem die rund 220.000 Euro an die Krankenkassen zurückzahlen und eine Geldbuße von 6.000 Euro an die Caritas leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche kann Berufung eingelegt werden.

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