Am Nachmittag soll der erste Zwischenbericht im Fall Dillinger vorgestellt werden. Es geht um den Verdacht, dass der im November 2022 verstorbene Priester aus Friedrichsthal im Saarland sexuellen Missbrauch verübt haben soll.
Sein Neffe hatte im Nachlass des Priesters tausende Fotos entdeckt und den Verdacht im April publik gemacht. Seit Mai sind der ehemalige Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer und der ehemalige stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, damit beschäftigt, den Fall zu untersuchen. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hatte die beiden beauftragt.
Saarländische Polizei vernichtet Beweismaterial
Der Fall Dillinger war von Fragwürdigkeiten und Pannen begleitet, seit er im April durch seinen Neffen öffentlich bekannt wurde. Der Neffe stieß nach eigenen Angaben bei der Polizei nicht auf Interesse, da gegen Verstorbene nicht ermittelt wird.
Der Leiter der Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, Gerhard Robbers, klärte den Neffen über die Rechtslage auf. Er wies ihn darauf hin, dass der Besitz kinder- und jugendpornografischen Materials strafbar sei und soll ihm zunächst empfohlen haben, das Material zu vernichten. Die saarländische Polizei nahm das Material schließlich entgegen, sichtete es und vernichtete es frühzeitig, weil für sie kein Anlass zu aktuellen Ermittlungen bestand.
Was wusste die Leitung des Bistums Trier?
Schon 1970 geriet der Priester Edmund Dillinger zum ersten Mal in den Verdacht, einen Jugendlichen sexuell missbraucht zu haben. Das Bistum beurlaubte Dillinger damals, schickte ihn zunächst zum Studium nach Köln, später wurde er im Schuldienst eingesetzt, in Hermeskeil, Bitburg und 20 Jahre lang im saarländischen Saarlouis. Erst 2012 wurde Dillinger das Recht entzogen, Messen zu feiern, aufgrund des inzwischen verjährten Falls aus dem Jahr 1970.
Beweismaterial vernichtet Fall Dillinger: Bürger zeigt Staatsanwaltschaft Saarbrücken an
Im Fall des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs durch den verstorbenen Priester Dillinger hat ein Mann Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gestellt.
Bistum hatte keine Bedenken Dillinger Bundesverdienstkreuz zu verleihen
Als das Bundespräsidialamt 1976 beim Bistum Trier nachfragte, ob es Bedenken gebe, dem Priester das Bundesverdienstkreuz zu verleihen, da antwortete das Bistum - nein, keine Bedenken. Der Verdachtsfall aus dem Jahr 1970 war da schon bekannt gewesen, weswegen Dillinger ja beurlaubt und versetzt worden war.
Gehörte Dillinger zu einem Netzwerk des Missbrauchs?
Edmund Dillinger hatte ein Afrika-Hilfswerk gegründet und war in vielen afrikanischen Ländern unterwegs, unter anderem in Kamerun. Er lud afrikanische Auszubildende und Studenten in sein Haus in Friedrichsthal im Saarland ein. Der Verdacht kam auf, dass er zu einem Netzwerk von Missbrauchstätern gehörte. Auch diesem Verdacht nachzugehen, gehört zur Aufarbeitung des Falls Dillinger.
Chancen der lückenlosen Aufklärung gering
Die beiden von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission beauftragten, Brauer und Hromada, machten sich schon kurz nach Beginn ihrer Mission wenig Hoffnung. Kaum hatten sie bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken Akteneinsicht beantragt, wurde bekannt, das fast das ganze vorhandene Material vernichtet worden war. Sie hatten sich vor allem aus den Terminkalendern mehrerer Jahrzehnte Hinweise auf mögliche Opfer oder Mittäter erhofft. Wie weit sie trotz der Schwierigkeiten bisher gekommen sind, wollen sie jetzt mitteilen.
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