Opferinitiative MissBiT wartet auf Eröffnung des Verfahrens

Erste Klage eines Opfers sexuellen Missbrauchs gegen das Bistum Trier

Stand

Erstmals klagt ein Missbrauchsopfer vor einem Zivilgericht gegen das Bistum Trier. Der Kläger will vom Bistum angemessen entschädigt werden. Im Verfahren in Trier geht es laut der Opferinitiarive MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro.

Der Kläger will laut MissBiT eine angemessene Entschädigung dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer in Longuich an der Mosel jahrelang als Schulkind vergewaltigt wurde.

Kläger von Kirche als Missbrauchsopfer anerkannt

Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids, das auf freiwilligen Leistungen der Deutschen Bischofskonferenz beruht, hat dem Kläger eine Geldsumme zugestanden. Die sei aber, so die Opferinitiative MissBiT, "lächerlich. In den Augen aller Opfer ein Hohn!"

Kläger leide unter Folgen des Missbrauchs

MissBiT sagt, dass die Folgen der Taten für den Kläger gravierend waren und sind. Sie reichten von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis zu Suizidversuchen.

Trier

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Ein außergerichtliches Vergleichsverfahren mit Opfern sexuellen Missbrauchs hat Bischof Ackermann abgelehnt. Deshalb wollen einige Missbrauchsopfer jetzt gegen das Bistum klagen.

Richtungsweisendes Urteil aus Köln

Ein Kölner Gericht hat 2023 in einem vergleichbaren Fall dem Opfer 300.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Verjährung konnte nicht geltend gemacht werden, weil der religiöse Zusammenhang es dem Opfer nachhaltig unmöglich machte, über die erfahrene Gewalt zu sprechen. Die Buß- und Beichtpraxis der Kirche mache es den Tätern leicht, die Opfer an ein dauerhaftes Schweigen zu binden. Das Gericht in Köln bezog sich zudem auf die Amtspflichtverletzung durch den Bischof, der Verdachtsmomenten nicht nachging.

Opfer wollen vor Gericht Klärung der Verantwortung

Nach dem Kölner Urteil hatten Trierer Missbrauchsopfer angekündigt, ebenfalls klagen zu wollen. Das passiert jetzt. Auch in diesem ersten Verfahren in Trier geht es laut MissBiT um einen Verhandlungswert von 300.000 Euro. MissBiT rechnet mit dem Erfolg dieses Weges zur Aufarbeitung der Fakten, zur Klärung der Verantwortung und zur Befriedung. Vorher hatte Bischof Ackermann den Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung ausgeschlagen.

Weitere Opfer wollen klagen

Zwei weitere Klageeinreichungen sind in Vorbereitung, so MissBiT. Ein Fall betreffe das Bistum Köln, ein weiterer einen Pater der Abtei St. Matthias in Trier. MissBiT hat einen Unterstützungsfonds eingerichtet, um die Klagen zu unterstützen.

Bistum Trier lehnt weiteres Verfahren ab

Die Klageschrift sei noch nicht bei Bischof Ackermann angekommen, teilte eine Sprecherin des Bistums Trier mit. Man habe aus den Medien davon erfahren. Grundsätzlich bleibt demnach das Bistum Trier dabei, dass es weitere außergerichtliche Vergleiche ablehnt. Mit dem Verfahren zur Anerkennung des Leids sei bereits ein außergerichtliches Verfahren geschaffen.

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