Dunkle Jahreszeit

So kommen Kinder im Herbst und Winter sicher zur Schule

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Autor/in
Martin Heuser
Martin Heuser ist Redakteur bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz

War es zu Beginn des neuen Schuljahres morgens noch hell, werden die Tage nun kürzer und dunkler. Dazu kommen Nebel, Regen oder Schnee. Hier einige Tipps für einen sicheren Schulweg.

Zu Fuß oder mit dem Bus in die Schule - Reflektierende Kleidung tragen

Wenn die Tage kürzer und dunkler werden, ist es für die Sicherheit auf dem Schulweg enorm wichtig, Jacken mit reflektierenden Elementen zu tragen - auch wenn das Kind nur zu einer nahegelegenen Bus- oder Bahnhaltestelle läuft.

Kleidung und Schulranzen sollten das Scheinwerferlicht reflektieren.
Kleidung und Schulranzen sollten das Scheinwerferlicht reflektieren.

Laut ADAC Mittelrhein ist ein dunkel gekleidetes Kind oder ein Fußgänger bei schlechten Sichtverhältnissen erst aus rund 25 Metern Entfernung zu erkennen. Ein Auto braucht aber bei Tempo 50 für eine Notbremsung etwa 28 Meter zum Anhalten. Trägt das Schulkind oder der Fußgänger jedoch reflektierende Kleidung, verbessert sich die Sichtbarkeit auf bis zu 140 Meter

Fehlen reflektierende Elemente an der Jacke, gibt es Aufnäher, Westen oder Bänder für die Ärmel im Handel zu kaufen. Und: Auch der Schulranzen oder der Rucksack sollten reflektierende Elemente haben!

Mit dem Rad: Auf korrekte Beleuchtung achten

Auch hier gilt: Helle und reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit deutlich. Gleichzeitig muss die Beleuchtung stimmen. Denn egal, ob das Kind oder der Jugendliche mit einem 20-Zoll-Kinderrad oder einem 26-Zoll-Mountainbike zur Schule fährt: für beide gilt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese regelt, was am Rad an Beleuchtung dran sein muss: Pflicht sind vorne ein weißes Licht und ein weißer Reflektor und hinten ein rotes Schlusslicht und eine roter Reflektor. Licht und Reflektor dürfen auch in einem Gerät kombiniert sein. Außerdem sind an beiden Pedalen je zwei gelbe Rückstrahler vorgeschrieben.

So muss die Beleuchtungsanlage an einem Fahrrad nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sein.
So muss die Beleuchtungsanlage an einem Fahrrad nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sein.

Wichtig: Das Fahrradlicht darf nicht von anderen Bauteilen wie Radkörben oder Satteltaschen verdeckt sein. Und auch wenn es sie zu kaufen gibt: Blinkende Scheinwerfer und Schlussleuchten sind verboten! Allerdings dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer einen Helm mit Blinklicht tragen. Wer bei Dunkelheit ohne Licht oder mit kaputten Lampen fährt, muss 20 Euro Bußgeld zahlen. Bei einem Unfall werden 35 Euro fällig und viele Versicherungen kürzen Geld, wenn sie den Schaden regulieren.

Mit dem Lastenrad oder Anhänger

Weil in vielen Orten wirklich gute und sichere Radwege fehlen, fahren viele Mütter und Väter ihre kleineren Kinder lieber mit dem Radanhänger oder dem Lastenrad in die Schule. Beim Radanhänger muss man vorher prüfen, ob das eigene Rad auch für das Ziehen einen Anhängers zugelassen ist. Auch im Anhänger sollten die Kinder unbedingt einen Helm tragen, damit sie beim Umkippen geschützt sind. Bei einem Test aus dem Sommer 2024 der Stiftung Warentest fielen alle zehn getesteten Anhänger durch - vor allem wegen umweltschädlicher Chemikalien wie PFAS in einzelnen Bauteilen. Immerhin erhielten drei Modelle beim Thema Sicherheit ein "gut" oder "sehr gut".

Muss man für die getesteten Anhänger noch zwischen 250 und 1.300 Euro ausgeben, sind Lastenfahrräder deutlich teurer. Auch ihre Beleuchtung muss natürlich der Straßenverkehrsordnung entsprechen (s.o.). Bei einem Sturz sind die Kinder auf der Ladefläche noch weniger geschützt als in einem Anhänger - also unbedingt Helm tragen!

Warum das "Elterntaxi" keine gute Lösung ist

Über "Elterntaxis" ist schon viel geschrieben (und geschimpft) worden und einige Schulen gehen inzwischen gegen das Phänomen vor. Elterntaxis sind aus zwei Gründen keine gute Lösung: Zum einen blockieren die Eltern mit ihren Fahrzeugen morgens und mittags die Straße vor der Schule, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Zum anderen lernen die Kinder nicht, sich selbstständig und sicher auf dem Schulweg zu bewegen. Wer trotzdem sein Kind mit dem Auto zur Schule bringen muss, sollte möglichst Fahrgemeinschaften mit anderen Eltern bilden.

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