Laut dem rheinland-pfälzischen Feiertagsgesetz sind von Gründonnerstag um 4 Uhr bis zum Ostersonntag um 16 Uhr öffentliche Tanzveranstaltungen verboten. Hintergrund ist die Kreuzigung Jesu, derer Christen am Karfreitag gedenken. Doch auch unter Gläubigen gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, ob das Tanzverbot heutzutage angemessen ist.