Nach Missbrauchsfall in Edenkoben

Das bedeutet die Meldepflicht an rheinland-pfälzischen Schulen

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Fabian Müller
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An den Schulen in RLP wird jeden Morgen die Anwesenheit von Schülern kontrolliert. Die Praxis hat sich bewährt - nicht zuletzt im Fall Edenkoben. Was bedeutet diese Meldepflicht und wie machen es andere Bundesländer?

Laut Schulordnung muss die Schule in der ersten Stunde die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler kontrollieren. Die Namen abwesender Kinder und Jugendlicher werden ans Sekretariat gemeldet und dort mit den Entschuldigungen abgeglichen. Fehlt jemand unentschuldigt, müssen die Schulen sofort Kontakt mit den Erziehungsberechtigten aufnehmen.

In der rheinland-pfälzischen Schulordnung heißt es wörtlich:

"Sind Schülerinnen und Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, haben sie oder im Falle der Minderjährigkeit die Eltern die Schule unverzüglich zu benachrichtigen […]. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von minderjährigen Schülerinnen und Schülern sind die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen."

ADD gibt keine konkrete Empfehlung für Vorgehensweise

Das passiert meist per Telefon, in manchen Fällen auch via App. Bei rund 426.000 Schülerinnen und Schülern in 1.480 Schulen in Rheinland-Pfalz bedeutet das eine Menge Arbeit. Im Ludwigshafener Carl-Bosch-Gymnasium kommt es bisweilen vor, dass das Sekretariat an einem Vormittag bis zu 20 Schülerinnen und Schülern hinterher telefonieren muss.

Rheinland-Pfalz

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Wie Kontrolle und Kontaktaufnahme vonstattengehen sollen, dazu gibt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) keine zentrale Empfehlung oder gar Anweisung. Manche Schulen nutzen dafür Klassenbuch, Stift und Telefon, andere Tablet, App und Chat. Für verbindliche Standards seien die örtlichen Gegebenheiten zu unterschiedlich, heißt es von der ADD. Wichtig sei, dass das Verfahren immer gleich ablaufe.

Fall Edenkoben: Melde-Praxis hat sich bewährt

Dass diese Praxis zwar aufwendig, aber effektiv ist, beweist der Fall aus Edenkoben in der vergangenen Woche. Bei der mutmaßlichen Entführung einer Schülerin durch einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter konnte dank der funktionierenden Alarmkette noch Schlimmeres verhindert werden. Polizei und Aufsichtsbehörde lobten danach die schnelle Reaktion aller Beteiligten.

Für die ADD eine Bestätigung der Praxis, aber nicht mehr. "Wir wissen, dass die Meldepflicht überall ernst genommen wird. Die Schule muss ein sicherer Ort sein, dazu tragen diese Kontrollen bei", sagt ein Sprecher auf SWR-Anfrage. Der aktuelle Fall biete einen Anlass, mit den Schulen nochmals über Strukturen und Abläufe zu sprechen.

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Dies geschehe im Rahmen der turnusmäßigen Gespräche zwischen den Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten in den drei Schulaufsichtsbezirken Trier, Neustadt an der Weinstraße und Koblenz. Die bestehenden Konzepte und Strukturen würden dabei fortlaufend und regelmäßig überprüft.

Keine Meldepflicht in Nachbar-Bundesländern

Rheinland-Pfalz ist mit dieser Praxis Vorreiter. In den benachbarten Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Saarland gibt es keine konkrete Pflicht, jeden Morgen die Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern zu kontrollieren.

Das nordrhein-westfälische Landesschulministerium verwies gegenüber dem WDR auf die allgemeine Pflicht von Schulen, "Eltern in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren". Weitergehende rechtliche Vorgaben gebe es bisher nicht. Das Ministerium will nun aber den Bedarf einer konkreteren Meldepflicht am Beispiel von Rheinland-Pfalz prüfen.

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