Landwirte können in Zukunft häufiger Drohnen benutzen, um vor den Mäharbeiten ihre Felder auf Rehkitze abzusuchen. Jetzt muss nämlich nur noch ein Abstand von zehn Metern zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden. Vor der neuen Regelung musste nach EU-Vorgaben ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden.