Die behördlichen Auflagen für Volksfeste werden immer umfangreicher und kostspieliger. Das hat bereits dazu geführt, dass zahlreiche Fastnachtsumzüge abgesagt wurden. Christoph Kehlbach aus der SWR Rechtsredaktion beantwortet drei wichtige Fragen:
Viele Veranstalter sind aktuell unsicher: Wie streng sind die Vorschriften?
Da kommt einiges auf die Veranstalter zu. Es wurde ein neuer, zehn Absätze umfassender Paragraf in das Gesetz eingeführt. Beispielsweise müssen Veranstaltungen mit Fristen den Behörden angekündigt werden. In bestimmten Fällen muss ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden. Das muss Gefahren benennen, die möglicherweise bestehen und wie man sie als Veranstalter minimieren will. Was den Behörden vorzulegen ist, richtet sich nach der Größe der Veranstaltung, also wie viele Zuschauer zu erwarten sind. Bei Großveranstaltungen sind die Fristen länger und die Auflagen womöglich höher.
Wie viel Spielraum lässt das Gesetz den Veranstaltern?
Für Großveranstaltungen gibt es wenig bis keinen Spielraum. Bei kleineren Veranstaltungen - wie zum Beispiel kleineren Weinfesten - gibt es einen Ermessensspielraum. Das kann auch dazu führen, dass beispielsweise eine Gemeinde beschließt, auf ein Sicherheitskonzept zu verzichten. Das sieht der Gesetzgeber auch für solche Veranstaltungen vor. Aber: Es kann sein, dass die Behörde, die darüber entscheiden muss, diese Einschätzung anders sieht und am Ende landen beide Parteien vor Gericht.
Was kann passieren, wenn man sich nicht an die Auflagen hält?
Da kann einiges passieren: Die Veranstaltung kann untersagt oder abgebrochen werden, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. Zudem kann es zu persönlichen Konsequenzen für den Veranstalter führen, wenn der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt ist. Es ist nicht ratsam, an diesem Gesetz vorbei agieren zu wollen.
Nach Absage zahlreicher Veranstaltungen RLP-Innenminister will Auflagen für Fastnachtsumzüge überprüfen
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat in Aussicht gestellt, die Sicherheitsauflagen für die Fastnachtsumzüge noch einmal zu überprüfen.