Wahlplakate mit rassistischen Schmierereien und persönlichen Anfeindungen gegen Kandidierende sind im Wahlkampf in Rheinland-Pfalz derzeit keine Seltenheit. Beispiele gibt es genug, wie in Rheinhessen, an der Nahe oder in Koblenz.
Die dortige Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass aktuell etwa 70 Vorgänge zu beschädigten, beschmierten, zerstörten oder gestohlenen Wahlplakaten aller Parteien bearbeitet würden.
Es drohen hohe Geld- und sogar Haftstrafen
Das Zerstören fremden Eigentums, denn die Wahlplakate gehören den jeweiligen Parteien, ist Sachbeschädigung und damit strafbar. Oft gibt es Geldstrafen, theoretisch sind bis zu zwei Jahre Haft möglich. Noch härter sind die Strafen für das Schmieren von verfassungswidrigen Kennzeichen. Dann drohen bis zu drei Jahre Haft. Wird das gesamte Plakat geklaut, kann sogar eine Haftstrafe von fünf Jahren verhängt werden.
Politikwissenschaftler: "Extreme, polarisierende Zeiten"
Der Politikwissenschaftler Thorsten Faas von der FU Berlin spricht im SWR-Interview von extremen, polarisierenden Zeiten. "Die Zerstörung von Wahlplakaten gehört zu einer demokratischen Auseinandersetzung wirklich nicht dazu", so Faas weiter.