Immer wieder fällt die Post damit auf, dass Briefe zu lange brauchen, bis sie ihren Empfänger erreichen. In einem Fall in der Pfalz hatte ein Rezept gut eine Woche vom Arzt zur Patientin gebraucht. Aber was gilt, wenn eine Sendung - etwa ein Kündigungsschreiben oder Briefwahlunterlagen - bis zu einer bestimmten Frist ankommen muss? Das haben wir unsere Kollegin Anna Hübner aus der SWR-Rechtsredaktion gefragt. Eine einfache Antwort gibt es darauf nicht.
- Gilt nicht der Poststempel?
- Muss der Zusteller haften, wenn der Brief zu spät ankommt?
- Und was gilt bei der Briefwahl?
- Was gilt bei Gewinnspielen?
- Päckchen: Bis wann muss ich eine Retoure abschicken?
- Was gilt bei einem Einschreiben?
Gilt nicht der Poststempel?
"Grundsätzlich gilt, dass der Brief dem Empfänger bei Ablauf der Frist schon zugegangen sein muss", sagt Anna Hübner. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass nicht prinzipiell gilt, wann der Brief bei der Post eingegangen ist, also wann er einen Poststempel bekommen hat. Daher sei in der Regel zum Beispiel ein Vertrag erst an dem Tag wirksam gekündigt, wenn das Kündigungsschreiben im Briefkasten des Empfängers liegt.
"Etwas anderes kann in Fällen gelten, in denen das Schreiben erst nachts oder nach Geschäftsschluss im Briefkasten landet", sagt sie. Im schlimmsten Fall sei dann etwa die Kündigungsfrist versäumt, obwohl der Brief noch am Tag des Fristablaufs beim Empfänger eingeworfen wurde.
Muss die Post haften, wenn der Brief zu spät ankommt?
Auch wenn der Brief vermeintlich rechtzeitig abgeschickt wurde, kann es passieren, dass dieser erst nach Fristablauf beim Empfänger ankommt. Entsteht dem Absender hierdurch ein finanzieller Schaden, muss das Zustellunternehmen - etwa die Deutsche Post - dafür aber nicht aufkommen. Anna Hübner erklärt: "Wer einen einfachen Brief mithilfe der Deutschen Post versendet, hat keinen Anspruch darauf, dass dieser bis zu einem bestimmten Datum zugestellt wird."
Etwas anderes gelte, wenn man eine Lieferfrist vereinbart, wendet Hübner ein. So hat das Landgericht Bonn 2019 in einem Fall entschieden, in dem die Klägerin als Versandmethode die Expresszustellung mit dem Zusatzservice „Samstagszustellung“ gewählt hatte. Das Landgericht zog daraus den Schluss, dass vereinbart war, den Brief bis Samstag zuzustellen. Das Postunternehmen wurde verurteilt, knapp 18.000 Euro zu zahlen. Im Verfahren gab das Unternehmen zwar Gründe an, welche die verspätete Zustellung erklären sollten. Das Gericht verwarf diese aber als nicht nachvollziehbar.
Und was gilt bei der Briefwahl?
Insbesondere bei der Briefwahl ist laut Hübner wichtig, die Wahlunterlagen rechtzeitig abzusenden. Auch hier sei der Tag entscheidend, an dem die Wahlunterlagen bei der zuständigen Behörde ankommen. Spätestens drei Werktage vor der Wahl sollte man die Wahlunterlagen abschicken, schreibt die Deutsche Post auf ihrer Internetseite.
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Gilt bei Gewinnspielen nicht doch der Poststempel?
Lediglich wenn der Anbieter dies in seinen Teilnahmebedingungen auch zulässt. "Beispielsweise kann ein Gewinnspielanbieter bestimmen, alle Einsendungen zu berücksichtigen, bei denen der Poststempel ein bestimmtes Datum nicht überschreitet", erklärt Hübner.
Päckchen: Bis wann muss ich eine Retoure abschicken?
Wer als Privatperson im Internet etwas bestellt, hat bekanntlich ein 14-tägiges Rückgaberecht, kann also innerhalb dieser Zeit den Kauf widerrufen. Dabei gelte, wann man den Brief oder die E-Mail mit dem Widerruf innerhalb der 14 Tage abschickt, so Hübner. Mit dem Widerruf öffne sich dann ein neues Fenster von 14 Tagen, innerhalb derer das Retour-Päckchen auf den Weg gebracht werden muss. In diesem Fall gilt also der Zeitpunkt, wann die Sendung an den Zusteller übergeben wurde und nicht, wann sie beim Händler ankommt.
Was gilt bei einem Einschreiben?
Auch hier gibt es laut Hübner keinen Anspruch auf einen bestimmten Zustellungstag. Wenn man einen Brief per Einschreiben versendet, gehe es um eine bestimmte Art und Weise der Zustellung. Einen Anspruch darauf, dass ein Brief bis zu einem bestimmten Datum ankommt, erhalte man hierdurch also nicht.
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