Speisen und Getränke zum Mitnehmen verursachen viel Verpackungsmüll. Aus diesem Grund müssen Restaurants, Bistros und Cafés seit Jahresbeginn Mehrwegverpackungen anbieten. Die Kunden sollen selbst entscheiden, ob sie ihr Essen in Einweg- oder Mehrwegverpackungen mitnehmen wollen. Das gilt auch für Lieferdienste.
Dehoga Kaiserslautern sieht Probleme im neuen Gesetz
Alf Schulz, der Kreisvorsitzende des Dehoga Kaiserslautern, kritisiert unter anderem, dass die Umstellung auf Mehrweg in der Gastronomie zu einem extrem ungünstigen Zeitpunkt kommt. Er sagt, dass die Gastronomen, die während Corona und auch jetzt wegen der stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise ohnehin zu kämpfen haben, sich jetzt wieder neu aufstellen müssen, was einen deutlichen Mehraufwand bedeute.
Auch könne ein Gastronom nur schwer abschätzen, wie viele Mehrwegverpackungen, aus Glas beispielsweise, vorgehalten werden müssten. Denn die Kunden könnten sich nach wie vor selbst entscheiden, ob sie ihr Essen lieber in einer Einweg- oder in einer Mehrwegverpackung serviert bekommen möchten.
Dehoga Kaiserslautern fürchtet Hygieneproblem
Nach dem neuen Gesetz können sich Kunden auch eigene Behältnisse mitbringen, in die die Speisen eingefüllt werden, erklärt der Dehoga. Alf Schulz sieht darin ein großes Hygieneproblem. Auch wenn es dem Gesetz nach nicht Aufgabe des Gastronomen ist, zu überprüfen, ob sich solche Behälter für Lebensmittel eigenen, sei das laut Schulz unhygienisch, auch für die Restaurantmitarbeiter, und nur schwer mit den gängigen Hygienestandards zu vereinbaren.
Was ändert sich für die Kunden?
Generell betrifft die Pflicht nur Einweggefäße aus Kunststoffen. Gastronomen, die zum Beispiel nur Aluminiumbehältnisse nutzen, müssen damit nichts ändern. Auch Pizzakartons sind von der Regelung ausgenommen. Außerdem sind kleinere Geschäfte wie Kioske oder Imbisse mit bis zu fünf Beschäftigten oder einer Ladenfläche unter 80 Quadratmetern nicht betroffen, so lange sie nicht Teil einer Kette sind, wie zum Beispiel viele Bahnhofsbäckereien. Auch Fast-Food-Ketten müssen künftig eine Mehrwegverpackung anbieten.
Restaurants in Kaiserslautern schlecht vorbereitet
Eine stichprobenartige SWR-Umfrage in Kaiserslautern hat ergeben, dass viele Gastronomen das neue Gesetz noch nicht umsetzen. Laut eigener Aussage wissen einige Restaurantbetreiber bislang nicht einmal, dass sie ab sofort ihren Kunden auch Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Andere erklärten, dass sie die neuen Vorgaben zwar kennen, sich aber noch nicht mit entsprechenden Mehrwegbehältnissen eingedeckt hätten.
Große Ketten in Kaiserslautern bieten bereits Mehrweg-Verpackungen an
Lediglich die großen Fastfood-Ketten scheinen auf das neue Verpackungsgesetz gut vorbereitet zu sein. Bei ihnen können die Kunden ihre Bestellungen in Mehrwegverpackungen bekommen. Ob das neue Gesetz eingehalten wird, überwachen die Landesbehörden. Sie können die Aufgabe aber auch an Städte und Kreise übertragen. Gegen einen Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Essen und Getränke dürfen nicht teurer werden
Wer sich für Mehrweg entscheidet, zahlt den gleichen Preis für das Essen, allerdings darf der Gastronom ein Pfand erheben. Die Höhe des Pfands ist nicht geregelt. Alf Schulz vom Dehoga Kaiserslautern bemängelt weiter, dass die Mehrwegverpackungen nur in den Restaurants zurückgegeben werden können, aus denen sie auch ausgeliehen wurden. Für Pendler oder Reisende biete sich das zum Beispiel kaum an.
Er hätte sich ein bundesweit einheitliches System gewünscht.