Stapelweise standen die Zigaretten in einer Gaststätte in Worms. Der Karlsruher Zoll entdeckte sie dort am vergangenen Freitag bei einer Kontrolle und beschlagnahmte die Stangen - insgesamt 28.000 Zigaretten.
Bulgarische statt deutsche Steuerbanderolen
Die Ware war laut Zoll offensichtlich zum Verkauf bestimmt. Was aber fehlte, waren die dafür notwendigen deutschen Steuerzeichen. Stattdessen seien die Stangen mit bulgarischen beziehungsweise türkischen Steuerbanderolen versehen gewesen.
Gegen die Inhaberin der Gaststätte wurde ein Strafverfahren eingeleitet - wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei.
Zollfahndung ermittelt
"Zigaretten mit ausländischen Steuerzeichen dürfen nach Deutschland ausschließlich zu privaten Zwecken im Rahmen der rechtlichen Freimengen eingeführt werden. Sind die Zigaretten zum Verkauf bestimmt, greifen diese Regularien nicht", erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe.
Die Ermittlungen werden nun im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen.