Bis zu 50.000 Euro Strafe kann es in Mainz kosten, wenn eine Wohnung zweckentfremdet wird. Zum Beispiel, weil sie jahrelang leer steht oder weil sie nur an Feriengäste vermietet wird. Diese Satzung hat die Stadt im vergangenen Jahr beschlossen. Für Wohnraum, der vor Inkrafttreten der Satzung am 14. Mai 2022 vermietet wurde, gilt sie allerdings nicht.
Hinweise aus der Bevölkerung
Die Mainzer Baudezernentin Marianne Grosse (SPD) sagte, es habe in diesem Jahr sehr viele Hinweise aus der Bevölkerung gegeben, dass Wohnungen seit Monaten leer stünden oder als Kurzzeit-Appartments vermietet würden. Diesen Hinweisen sei man nachgegangen. In sechs Fällen seien Bußgeldverfahren eingeleitet worden. Das Bauamt sei aber selbst nicht auf Internetplattformen wie zum Beispiel Airbnb unterwegs.
Stadt hat auch Miet-Zocker im Visier
In der Mainzer Altstadt wurde eine Wohnungseigentümerin laut Stadt zur Kasse gebeten. Ihre Wohnung steht seit einem Jahr leer. Die Frau soll offenbar eine höhere Miete verlangen, als ohnehin üblich. Auch das war dem Bauamt ein Dorn im Auge. Da die Eigentümerin erst einmal auf stur geschaltet habe, müsse sie jetzt ein Bußgeld bezahlen.
Eigentümer fragen beim Bauamt nach
Seitdem Mainz die Regeln verschärft hat, hat es nach Angaben der Stadt mehrere hundert Beratungsgespräche im Bauamt gegeben. Bei der überwiegenden Zahl der Anfragen sei die Zweckentfremdung - meist als Ferienwohnung - nicht genehmigt worden, heißt es.
Mieten in Mainz sind teuer
Mainz hatte im vergangenen Jahr die höchsten Mietpreise in Rheinland-Pfalz. Nach Angaben des Immobilienverbandes (IVD) mussten Mieter in Mainz im Schnitt 16 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Das seien vier Euro mehr als der Quadratmeterpreis in Trier.