Gericht folgt Antrag der Staatsanwaltschaft

Landgericht Mainz verurteilt Mann im Mullbinden-Prozess wegen Mordes

Stand
Autor/in
Golo Schlenk
Christiane Spohn
Christiane Spohn ist Reporterin im SWR Studio Mainz

Der Mann, der seine Ehefrau mit einer Mullbinde erdrosselt hat, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Mainz befand den Mann des Mordes für schuldig.

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass der 54-jährige Täter eine patriarchalische Rolle in der Familie gespielt habe. Er habe selbst im Gerichtssaal seine Kinder mit Worten und Gesten manipuliert. Seine Frau habe er als Dienerin betrachtet.

Ihren Tod hat der Mann nach Ansicht des Gerichts billigend in Kauf genommen. Es schenkte auch dem Argument des Täters keinen Glauben, seine Frau habe ihn unmittelbar vor der Tat provoziert. "Das hat der Angeklagte frei erfunden", so der Vorsitzende Richter. Er stellte keine besondere Schwere der Schuld fest.

Angeklagter hatte seine Liebe zur Ehefrau beteuert

Der Angeklagte hatte den letzten Verhandlungstag mit den Worten beendet: "Ich brauche Hilfe!" Er habe seine Frau sehr geliebt. Sein Verteidiger hatte noch zwei Beweisanträge gestellt, mit denen die Schuldunfähigkeit des Angeklagten bewiesen werden sollte. Das Gericht hatte aber beide abgelehnt. Den Urteilsspruch nahm der 54-Jährige regungslos hin.

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Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes plädiert, weil der Angeklagte seine Frau aus niedrigen Beweggründen getötet habe. Dem folgte das Gericht. Der Mann habe zu Hause eine Schreckensherrschaft über seine Frau aufgebaut und sie am Tattag zunächst mit einem Messer bedroht.

Später, als die beiden Söhne das Haus verlassen hatten, habe er der Frau die Mullbinde um den Hals gelegt und so lange zugezogen, bis sie sich nicht mehr rührte. Die Staatsanwaltschaft spricht von mindestens 20 Sekunden. Den Tod der 47-Jährigen habe er billigend in Kauf genommen. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Tötungsvorsatz.

Verteidigung ging von schwerer Körperverletzung aus

Die Verteidigung dagegen hatte ihren Mandanten für vermindert schuldfähig gehalten und auf eine dreijährige Haftstrafe plädiert. Die Tat sei im Affekt passiert, der 54-Jährige habe kurz vor der Tat beruflich viel Stress gehabt. Der Angeklagte habe zudem nicht realisiert, dass seine Frau sterben könnte. Außerdem habe er sofort nach der Tat Rettungskräfte alarmiert und sich reuig gezeigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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