Berufungsverfahren

Bewährungsstrafe für Pferdewirt in Missbrauchsprozess

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Das Landgericht in Wiesbaden hat einen Pferdewirt zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen verurteilt. Der Mann hatte mehrfach Sex mit einem Mädchen gehabt.

Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt minderjährig und sollte auf die Pferde des Mannes aufpassen. Diese waren erst in einem Reitstall in Wiesbaden, später in Ingelheim-Uhlerborn (Kreis Mainz-Bingen) untergebracht.

Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft hatte dem gelernten Pferdewirt vorgeworfen, mit einer anfangs 13-Jährigen eine sexuelle Beziehung gehabt zu haben. Er soll zu dem Zeitpunkt 46 Jahre alt gewesen sein. Die sexuelle Beziehung der beiden dauerte den Angaben nach fünf Jahre.

Der Pferdewirt und die heute volljährige Frau gaben während des Prozesses an, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Mann jedoch die emotionale Bindung der Minderjährigen an ihn und seine Pferde ausgenutzt.

Erstes Urteil: Dreieinhalb Jahre Gefängnis

Der Mann war bereits vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte der Mann Berufung eingelegt.

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SWR