Der 28-Jährige hatte seine ehemalige Freundin im August 2023 in ihrer Wohnung in Appenheim (Kreis Mainz-Bingen) aufgesucht. Zu diesem Zeitpunkt waren laut Gericht auch ihre vier gemeinsamen Kinder in der Wohnung. Der Angeklagte wollte die Frau zur Rede stellen, weil er glaubte, dass sie eine Affäre habe.
Angeklagter hält Ex-Freundin Waffe an den Kopf
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er die Frau mehrfach geschlagen hat. Außerdem bedrohte er sie mit einer echt aussehenden goldenen Schreckschusswaffe. Nach Angaben des Gerichts hatte er ihr die Waffe auch an die Stirn gehalten.
Landgericht Mainz lässt Vorwurf Geiselnahme fallen
Angeklagt war der Mann unter anderem wegen Geiselnahme, weil er seine ehemalige Lebensgefährtin in der Wohnung festgehalten haben soll. Diesem Vorwurf folgte das Gericht allerdings nicht.
Denn der Angeklagte erlaubte, dass der Chef seiner Ex-Freundin mit samt seiner Familie in die Wohnung kam. Der Angeklagte hatte sich erhofft, von dem Chef Informationen über die angebliche Affäre seiner Freundin zu bekommen.
So ließ das Gericht den Vorwurf der Geiselnahme fallen. Der Angeklagte verließ auch einmal mit dem Chef seiner Ex-Freundin die Wohnung, um an einem benachbarten Kiosk Bier zu trinken.
Mutter des Opfers alarmiert Polizei - Großeinsatz in Appenheim
Außerdem durfte die Frau mit ihrer Mutter telefonieren. Die alarmierte dann auch die Polizei. Da aber die Beamten von einer Geiselnahme ausgingen, brachte sich vor der Wohnung der Frau in Appenheim ein Großaufgebot in Stellung. Am Ende ließ sich der Mann widerstandslos festnehmen.
Verdächtiger in Untersuchungshaft Nach Großeinsatz in Appenheim: Polizei spricht von Geiselnahme
Die Polizei war wegen eines auffälligen Mannes nach Appenheim im Kreis Mainz-Bingen gerufen worden. Der hatte dort offenbar seine Ex-Freundin bedroht.
Angeklagter gesteht Gewalt gegen Ex-Freundin
Den Vorwurf der Geiselnahme ließ das Gericht in seinem Urteil fallen. Zeugenaussagen und die Aussagen des Angeklagten hätten keinen Hinweis auf eine solche Straftat erkennen lassen, so die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zudem wurde dem Angeklagten sein Geständnis als strafmildernd anerkannt.
Dennoch betonte die Vorsitzende Richterin, dass die Taten "nicht ohne" waren. Deshalb verurteilte sie den 28-Jährigen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu drei Jahren Gefängnis. Für eine Geiselnahme hätte der Mann zwischen fünf und 15 Jahre ins Gefängnis gemusst.
Das Urteil ist rechtskräftig
Außerdem muss er eine Therapie wegen seiner Alkoholsucht machen. Die Richterin sagte, es sei deutlich geworden, dass der Angeklagte unter Alkoholeinfluss ein anderer Mensch werde und zu Gewalt neige.
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil und verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil des Mainzer Landgerichts ist damit rechtskräftig.