Motiv noch immer unklar

Lebenslänglich für Mord in Flüchtlingsunterkunft in Mainz-Kastel

Stand
Autor/in
Christiane Spohn
Lucretia Gather

Das Landgericht Wiesbaden hat einen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Der Mann hatte einen Bekannten erstochen. Eine Frau verlor bei dem Übergriff ihr ungeborenes Kind.

Der 41-jährige Mann muss wegen Mordes, versuchten Totschlags und Körperverletzung lebenslang ins Gefängnis. Er hatte mit einem Messer auf seine Freundin, einen Bewohner der Unterkunft und dessen schwangere Frau eingestochen. Der Bewohner starb, die Frau verlor das ungeborene Kind.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass nach 15 Jahren nicht automatisch geprüft wird, ob der Mann aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Außerdem verhängte das Gericht ein Schmerzensgeld gegen ihn: Er muss der Frau, die durch die Messerattacke ihr Kind verloren hat, 100.000 Euro bezahlen.

"Besonders niederträchtige Tat"

Der 41-jährige Mann hat mit gesenktem Kopf und einer Hand vor seinem Gesicht Richterin Yasmin Kleinert bei ihrer Urteilsbegründung zugehört. "So haben Sie den ganzen Prozess dagesessen, ohne uns zu sagen, warum Sie das getan haben."

Seine Tat sei besonders niederträchtig gewesen, deshalb dürfe er auf keinen Fall nach 15 Jahren aus dem Gefängnis.

Stellen Sie sich ihrer Schuld, weglaufen geht nicht mehr.

Mann war zu Besuch in Flüchtlingsunterkunft

Für das Gericht steht fest, dass der 41-jährige Mann aus Ghana der Täter ist. Die Aussagen der Opfer, die Spuren am Tatort und die Zeugenbefragungen hätten das eindeutig ergeben, so Richterin Kleinert.

Demnach war der Verurteilte im Oktober vergangenen Jahres in die Flüchtlingsunterkunft im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel gekommen, um seine Freundin zu besuchen, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Die Freundin sagte im Prozess aus, die Beziehung sei harmonisch gewesen, die beiden hätten sogar heiraten wollen. Auch zu den Mitbewohnern der Freundin, einem Ehepaar aus Kamerun, sei die Beziehung gut gewesen.

Täter lud Opfer zu sich ein

Als seine Freundin an diesem Tag in der Küche beschäftigt gewesen ist, hat der 41-Jährige an die Tür des Kameruner Ehepaares geklopft und den Mann gefragt, ob er rüberkommen und ihm bei Internetproblemen helfen könne. Arglos war ihm der Mann in das Zimmer gefolgt, um zu helfen. Dort wurde er dann unvermittelt mit einem Messer angegriffen.

Sechs Mal mit Messer zugestochen

Der Angeklagte hatte mit einem 20 Zentimeter langen Messer auf den Kameruner eingestochen. Jeder der sechs Stiche sei tödlich gewesen, sagte die Richterin. Herz, Leber und Lunge seien getroffen worden. An dem Messer habe noch das Preisschild gehangen.

Baby stirbt im Bauch der Mutter

Als seine Freundin und die Ehefrau des Opfers dazu kamen, hat der 41-Jährige auch auf die beiden Frauen eingestochen. Beide überlebten nur durch Not-Operationen. Die Ehefrau des Mordopfers war im sechsten Monat schwanger. Durch die Messerstiche starb das Baby noch in ihrem Bauch. Um ihr Leben zu retten, mussten die Ärzte ihre Gebärmutter entfernen.

Nach der Bluttat hatte sich der Angeklagte selbst in den Bauch gestochen und dabei schwer verletzt. Der Mann hatte sich vorher in der Wohnung verschanzt. Das SEK musste deswegen die Wohnung stürmen.

Motiv für tödliche Messerstiche bleibt unklar

Im Prozess konnte nicht geklärt werden, warum der Angeklagte auf die drei Opfer eingestochen hat. Während der Verhandlung hatte er geschwiegen. Eine Gerichtsgutachterin konnte bei ihm weder ein Trauma noch eine psychische Erkrankung feststellen.

"Sie lassen uns alle ratlos zurück," sagte Richterin Yasmin Kleinert bei der Urteilsbegründung. "Sie haben unfassbares Leid verursacht, für das Sie die Verantwortung tragen," so Richterin Kleinert.

Die Opfer quält die Frage nach dem "Warum".

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 41-Jährigen will prüfen, ob er in Revision geht.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer mindestens 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Dem Plädoyer war der Verteidiger gefolgt.

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