Die Einsätzkräfte des Ludwigshafener Zolls staunten nicht schlecht, als sie Mitte Februar die zehn Angestellten der Wormser Gaststätte kontrollierten: Fünf von ihnen hatten keine Ausweispapiere. Drei weitere Beschäftigte haben zwar einen sogenannten Aufenthaltstitel, dürfen sich also in Deutschland aufhalten, allerdings hatten sie laut Zoll keine Arbeitserlaubnis.
Keiner Arbeitserlaubnis, keine Sozialversicherung
Dies bedeutet, dass von den zehn Angestellten in der Gaststätte lediglich zwei hätten arbeiten dürfen. Allerdings war überhaupt nur ein Beschäftigter bei der Sozialversicherung gemeldet.
Die fünf Angestellten ohne Papiere seien zur Wormser Polizei gebracht worden. Dort seien ihre Personalien aufgenommen worden. Jetzt ginge es darum, ihren Aufenthaltsstatus zu ermitteln, so eine Zoll-Sprecherin.
Ermittlungen gegen Wormser Gaststätten-Betreiber
Gegen den Wormser Gaststätten-Betreiber werde nun wegen illegaler Beschäftigung in acht Fällen und Schwarzarbeit in neun Fällen ermittelt. Diese Untersuchungen dauern laut Zoll derzeit noch an.