Außerdem muss die Frau nach Angaben Sprecherin des Amtsgerichts in Wiesbaden einer 3.500 Euro an das Wiesbadener Tierheim zahlen.
Die 55-jährige Hundehalterin soll dem Tier zum Beispiel "mit voller Wucht gegen die Hinterläufe und in die Seite getreten" haben, so ein Sprecher des Amtsgerichts im Vorfeld des Prozeses. Viele Übergriffe seien beim Spazierengehen passiert. Nachbarn hatten das beobachtet und die Polizei informiert.
Frau verstößt gegen das Tierschutzgesetz
Außerdem soll die 55-Jährige ihren Hund auf den Kopf und gegen das Hinterteil geschlagen haben, etwa mit einem Regenschirm oder mit einer Leine. Der Hund habe dabei vor Schmerzen gejault. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Angeklagte "bei ihren Misshandlungen das Gefühl für das Leiden des Tieres verloren" habe.
Auch der Sohn soll Hund misshandelt haben
Der Schäferhund soll auch häufiger vom Sohn der Frau geschlagen worden sein. Laut Anklage soll er mit einem Stock auf den Hund eingeschlagen haben, bis das Tier eine "duckende Haltung" eingenommen habe. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Hundehalterin gewusst hat, dass auch ihr Sohn Gewalt anwendet.
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