Die Liste der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die drei Angeklagten im Alter von 18 und 19 Jahren war lang: schwere räuberische Erpressung, Menschenraub, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung sowie Beihilfe dazu. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte am Freitag die zwei Männer zu jeweils einer Jugendhaftstrafe von vier Jahren.
Die Frau wurde unter anderem wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Taten hatten sich im Februar dieses Jahres im Drogenmilieu von Bad Kreuznach abgespielt.
Drohung gegen Familie des Opfers
Laut Anklage hatten die beiden 18- und 19-jährigen Männer ihr Opfer zunächst für Fahrdienste angeheuert. Dann sollen sie dem Mann aber gedroht haben, seiner Familie etwas anzutun und ihn damit erpresst. Der Ältere soll ihm auch eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten und mehrfach in die Luft geschossen haben.
Der Mann habe daraufhin aus Angst um sein Leben und das Leben seiner Familie von seinem Konto 11.000 Euro abgehoben und das Geld an den 19 Jahre alten Angeklagten ausgehändigt. Damit war der Fall aber noch nicht beendet.
Eine Nacht in Bar eingesperrt
Nur wenige Tage später zwangen die Angeklagten ihr Opfer, 3.000 Euro mitzubringen und die beiden Männer für ein Drogengeschäft nach Frankfurt zu fahren. Auch dieses Mal habe der Mann aus Angst um seine Familie Geld organisiert, allerdings nur 2.000 Euro. Nachdem das Drogengeschäft in Frankfurt geplatzt war, schlugen und prügelten die Angeklagten auf ihn ein.
Dann hielten sie ihn unter weiterer Prügel eine Nacht lang in einer Bar in Bad Kreuznach fest und nahmen ihm Handy und Autoschlüssel ab. Nach weiteren Fahrten unter anderem nach Wiesbaden am folgenden Tag ließen sie ihn an einer Bushaltestelle im Bad Kreuznacher Stadtteil Winzenheim zurück. Dort alarmierte der Verletzte mit dem Handy eines Passanten die Polizei.
Mitangeklagte versteckt Geld im BH
Neben den beiden hauptangeklagten Männern stand auch die 18-Jährige wegen Beihilfe vor Gericht. Sie überschminkte unter anderem dem Opfer ein blaues Auge und versteckte 3.000 Euro in ihrem BH vor der Polizei. Außerdem versteckte sie die Schreckschusspistole bei sich zuhause unter dem Bett.
Die 18-Jährige sagte am ersten Prozesstag aus, sie habe nicht gewusst, was die beiden Männer mit ihrem Opfer genau getan hätten. Auch habe sie die Waffe nicht annehmen wollen. Erst auf Drängen der beiden Männer habe sie sie bei sich zu Hause unter der Matratze versteckt.