Die Liste der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die drei Angeklagten im Alter von 18 und 19 Jahren ist lang: schwere räuberische Erpressung, Menschenraub, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung sowie Beihilfe dazu.
Die Taten haben sich laut Anklage im Februar dieses Jahres im Drogenmilieu von Bad Kreuznach abgespielt. Die Frau soll die beiden hauptangeklagten Männer bei den Taten unterstützt haben.
Drohung gegen Familie des Opfers
Laut Anklage hatten die beiden 18- und 19-jährigen Männer ihr Opfer zunächst für Fahrdienste angeheuert. Dann sollen sie dem Mann aber gedroht haben, seiner Familie etwas anzutun und ihn damit erpresst. Der Ältere soll ihm auch eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten und mehrfach in die Luft geschossen haben.
Der Mann habe daraufhin aus Angst um sein Leben und das Leben seiner Familie von seinem Konto 11.000 Euro abgehoben und das Geld an den 19 Jahre alten Angeklagten ausgehändigt. Damit war der Fall laut Anklage aber noch nicht beendet.
Eine Nacht in Bar eingesperrt
Nur wenige Tage später sollen die Angeklagten ihr Opfer gezwungen haben, 3.000 Euro mitzubringen und die beiden für ein Drogengeschäft nach Frankfurt zu fahren. Auch dieses Mal habe der Mann aus Angst um seine Familie Geld organisiert, allerdings nur 2.000 Euro. Nachdem das Drogengeschäft in Frankfurt geplatzt war, schlugen und prügelten die Angeklagten auf ihn ein.
Dann hielten sie ihn der Anklage zufolge unter weiterer Prügel eine Nacht lang in einer Bar in Bad Kreuznach fest und nahmen ihm Handy und Autoschlüssel ab. Nach weiteren Fahrten unter anderem nach Wiesbaden am folgenden Tag ließen sie ihn an einer Bushaltestelle im Bad Kreuznacher Stadtteil Winzenheim zurück. Dort alarmierte der Verletzte mit dem Handy eines Passanten die Polizei.
Mitangeklagte versteckt Geld im BH
Neben den beiden hauptangeklagten Männern steht auch eine 18-Jährige vor Gericht. Ihr wird Beihilfe zu den mutmaßlichen Taten vorgeworfen. So soll sie unter anderem dem Opfer ein blaues Auge überschminkt haben und 3.000 Euro in ihrem BH vor der Polizei versteckt haben. Auch soll sie die Schreckschusspistole bei sich zuhause unter dem Bett versteckt haben.
Die 18-Jährige sagte am ersten Prozesstag aus, sie habe nicht gewusst, was die beiden Männer mit ihrem Opfer genau getan hätten. Auch habe sie die Waffe nicht annehmen wollen. Erst auf Drängen der beiden Angeklagten habe sie sie bei sich zu Hause unter der Matratze versteckt.
Für den Prozess sind mehrere Fortsetzungstermine geplant. Ein Urteil könnte Ende August fallen.