Es soll der sogenannte Haus-Jackpot an einem Geldautomaten gewesen sein, den die Frau im vergangenen Mai abgeräumt hatte. Das Amtsgericht Mainz stellte jetzt fest, dass der spätere Täter, ein 30-jähriger Mann, sie dabei beobachtet hatte.
Von den 18.000 Euro gab sie 200 Euro Trinkgeld an die Angestellten und verließ die Spielbank mit dem Gewinn in ihrem Rucksack. Der 30-Jährige folgte der Frau zu ihrem Fahrrad.
Video-Aufnahmen im Casino überführen Angeklagten
Dort angekommen packte der Mann die Frau und warf sie zu Boden. Durch die Wucht erlitt sie laut Anklage eine Platzwunde am Hinterkopf. Der Täter flüchtete mit dem Geld aus dem Jackpot. Drei Monate später konnte er gefasst werden, weil er auf der Videoüberwachung der Mainzer Spielbank zu erkennen war. Zudem habe der 30-Jährige am Tatort eine personalisierte Quittung der Spielbank verloren.
Der Täter war bereits wegen Diebstahls und fahrlässiger Körperverletzung vorbestraft. Nach Angaben des Amtsgerichts hat er die Tat gestanden und sich entschuldigt. Das habe sich strafmildernd ausgewirkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.