Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Klage der Mainzerin am Mittwoch abgelehnt. Die Zahnärztin bekommt somit kein Schmerzensgeld. Die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz folgen dem Urteil des Landgerichts Mainz.
Nutzen der Impfung ist größer als Risiko eines Impfschadens
Laut der Sprecherin des Oberlandesgerichts Koblenz sehen die Koblenzer Richter den Nutzen einer Impfung für die Allgemeinheit höher an als das Risiko eines möglichen Impfschadens. Nur wenige Personen hätten Impfschäden erlitten, so dass der Nutzen des Impfstoffes überwiege. Die detaillierte Urteilsbegründung werde aber den am Verfahren beteiligten Parteien noch zugestellt, so die Gerichtssprecherin.
Die Klägerin hat jetzt noch die Möglichkeit, vor die nächst höhere Instanz zu gehen. Das Oberlandesgericht hat nämlich die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen.
Landgericht Mainz hatte Impfschaden-Klage bereits abgewiesen
Das Landgericht Mainz hatte im August 2023 die Klage der Frau ablehnt. Das Mainzer Landgericht bewertete damals den Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit höher als das Risiko eines möglichen Impfschadens.
Dieses positive Nutzen-Risiko-Verhältnis sei von der Europäischen Arzneimittelkommission EMA mehrfach bestätigt worden. Deswegen habe der Impfstoff die vorbehaltlose Standardzulassung bekommen.
Klage von Zahnärztin abgewiesen Landgericht Mainz: Vorteile der Corona-Impfung von AstraZeneca überwiegen
Eine Mainzer Zahnärztin wollte Schadenersatz von AstraZeneca, weil sie nach ihrer Corona-Impfung auf einem Ohr taub wurde. Das Mainzer Landgericht bewertete jedoch den Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit höher.
Anwalt sprach von "Fehlurteil"
Der Anwalt der Mainzerin hatte nach der Klageabweisung sofort angekündigt, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil". "Der Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte damals die Klägerin. Sie konnte nicht verstehen, warum das Gericht die Klage auf Basis der Unterlagen abgewiesen hat und nicht in die Beweisaufnahme gegangen ist.
Mainzerin wollte von AstraZeneca 150.000 Euro Schmerzensgeld
Drei Tage, nachdem die Klägerin mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden war, konnte die damals 40-Jährige auf dem rechten Ohr nichts mehr hören. Bis heute ist sie auf dieser Seite taub.
Die Mainzerin ist überzeugt, dass die Impfung der Grund für ihre gesundheitlichen Probleme ist. Sie wollte vom Impfstoffhersteller AstraZeneca 150.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. AstraZeneca selbst streitet den Zusammenhang ab.