Die Roller dürfen künftig in der Innenstadt nur noch in bestimmten Parkzonen abgestellt werden. 25 solcher Zonen sollen bis spätestens Mitte kommenden Jahres eingerichtet werden. Die neuen Regeln muss zunächst der Stadtrat noch beschließen.
Die Stadt will sich nun eine veränderte Rechtslage zu Nutze machen: Künftig sollen die E-Scooter als sogenannte Sondernutzung eingestuft werden. Die Anbieter müssen dann für jeden Roller eine Nutzungserlaubnis beantragen, die pro Jahr 36 Euro kostet.
Parkplätze für Autos werden zu Abstellplätzen
Für die festgelegten Abstellflächen in der Innenstadt will die Stadtverwaltung nach Angaben von Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) Parkplätze nutzen. Piktogramme und Schilder sollen kenntlich machen, dass dort E-Roller statt Autos parken dürfen. Die Roller-Anbieter müssen ihre Leih-Apps so anpassen, dass außerhalb dieser festgelegen Flächen keine Roller abgestellt werden können.
Bereits jetzt sind viele Bereiche der Innenstadt in den Apps der Anbieter gesperrt. Das muss dann entsprechend ausgeweitet werden. In den Stadtteilen außerhalb der Innenstadt ändert sich für die Nutzer und Nutzerinnen der Leih-Roller nichts: Hier dürfen die Fahrzeuge weiterhin überall abgestellt werden.
E-Scooter-Anbietern drohen Bußgelder
Beschäftigte des Ordnungsamtes sollen laut Stadt kontrollieren, ob die Roller ordnungsgemäß abgestellt werden. Nach Angaben der Mainzer Ordnungsdezernentin Matz werden dafür im Ordnungsamt wahrscheinlich zwei neue Stellen geschaffen. Bei Verstößen gegen die neuen Roller-Regeln drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro für die Roller-Anbieter. Im schlimmsten Fall könne die Nutzungserlaubnis entzogen werden, so die Stadt.
Künftig weniger E-Scooter in Mainz
Seit 2019 kann man sich in Mainz einen elektrischen Tretroller ausleihen. Das Angebot wird gut genutzt. Inzwischen gibt es vier Unternehmen, die in der Innenstadt E-Scooter verleihen. Die Stadt will die Zahl der Roller aber reduzieren: Bisher sind 1.800 Leih-Roller in Mainz unterwegs. Ab kommendem Jahr sollen nur noch 1.200 Roller für das Stadtgebiet zugelassen werden.
Kritik: 25 Abstellflächen sind zu wenig
Der E-Scooter-Anbieter "Tier" hund "voi" haben Kritik an den neuen Regelungen. 25 Abstellflächen seien zu wenig, sagte ein Sprecher. Grundsätzlich seien feste Abstellflächen sinnvoll, man habe gute Erfahrungen zum Beispiel in Düsseldorf oder München gemacht. Dort sei das Netz der Abstellflächen aber sehr dicht. Die Roller können nahezu an jeder Straßenecke geparkt werden. Nur so funktioniere ein System mit festen Flächen. Für Abstellmöglichkeiten alle 100 bis 150 Meter spricht sich auch das Unternehmen „Lime“ aus. Nach Angaben eines Sprechers sei es zudem wichtig, die Kosten für die Rollergenehmigungen nicht zu hoch anzusetzen, da sie auf die Kunden und Kundinnen umgelegt werden müssten. Die Unternehmen hoffen nun, dass ihre Sicht noch in die Planungen der Stadt Mainz einfließt.
Regelungen für E-Scooter in Wiesbaden bereits strenger
Die Stadt Wiesbaden hat schon gehandelt. Dort wurde am Hauptbahnhof die erste von vier Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet. Auf dem restlichen Bahnhofsvorplatz ist seitdem verboten, E-Scooter abzustellen. Weitere Zonen sollen im Frühjahr im historischen Stadtkern eingerichtet werden.
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