Urteil am Landgericht

Haft und Sicherungsverwahrung nach sexuellen Übergriffen in Mainz

Stand
Autor/in
Golo Schlenk

Das Landgericht Mainz hat einen 29-jährigen Mann wegen sexueller Übergriffe zu sechs Jahren Haft verurteilt. Zudem verhängte das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht befand den Mann für zwei schwere sexuelle Übergriffe und gefährliche Körperverletzung schuldig. Der erste Fall ereignete sich kurz vor Weihnachten 2023. Der 29-Jährige fiel morgens um 4 Uhr in einem Seitengang des Mainzer Hauptbahnhofs über eine heute 19-jährige Frau her, zog sie an den Haaren und versuchte, sie in eine dunkle Ecke zu ziehen. Weil die Frau laut schrie, flüchtete der Täter, konnte aber kurz später von der Bundespolizei festgenommen werden.

Mann überfiel Frau in der Damentoilette

Der zweite Fall spielte sich nur wenige Wochen danach in einem Pub in Bahnhofsnähe ab. Im Februar versteckte sich der Angeklagte in der Damentoilette. Er zog eine 30-Jährige in eine Kabine, bedrohte sie dort mit einem Messer und forderte sie auf, sich auszuziehen. Auch dieses Mal schrie das Opfer laut und wehrte sich. Dabei verletzte sie der Mann mit dem Messer. Er flüchtete, wurde aber im Bleichenviertel festgenommen. Seitdem saß er in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte hat die Taten vor Gericht eingeräumt. Im ersten Fall sei er aber nur deshalb auf die junge Frau losgegangen, weil sie ihn zuvor beleidigt habe. Im zweiten Fall habe er der Frau in der Damentoilette nur das Handy rauben wollen. Das Gericht glaubte diesen Ausführungen des Mannes nicht.

Opfer seit den sexuellen Übergriffen in Mainz psychisch belastet

Die 30-Jährige, die der Mann in der Damentoilette überfallen hatte, werde seitdem psychotherapeutisch behandelt und ist arbeitsunfähig. Die 19-Jährige erklärte, sie fühle sich durch den Überfall unwohl, wenn Menschen ihr zu nahe kämen.

Vor Gericht sagte ein psychiatrischer Gutachter, die Verhaltensweisen des 29-Jährigen seien fest verwurzelt. Der Mann sei eine Gefahr für die Allgemeinheit, weshalb er zur Sicherungsverwahrung rate. Dem folgte das Gericht in seinem Urteil.

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