Das DRK-Krankenhaus Alzey braucht Mitarbeiter - Beschäftigungsverbote wurden kaum durchgesetzt

Viel Bürokratie für rheinhessische Krankenhäuser

Ungeimpft am Krankenbett - Beschäftigung trotz Verbot

Stand
AUTOR/IN
Sabine Steinbrecher

2022 galt eine Corona-Impfpflicht für medizinische Berufe und Pflegeberufe. In Kliniken in Alzey, Mainz und Bingen wurde Personal auch ohne Impfung eingesetzt.

Einige wenige ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DRK-Krankenhauses in Alzey hätten ein Betretungsverbot bekommen, sagt Personalleiterin Martina Schmitz. Verzichten konnte das Krankenhaus jedoch auf keinen von ihnen. Nach Klärung mit dem Gesundheitsamt seien das Betretungs- und Beschäftigungsverbot nach zwei bis drei Tagen wieder aufgehoben worden.

"Bei keinem einzigen Mitarbeiter blieb es letztlich bei einem Betretungsverbot."

Die Beschäftigten seien weiter in der Pflege eingesetzt worden, obwohl sie keinen Corona-Schutz hatten, erzählt Martina Schmitz. Sie mussten tagesaktuell einen Corona-Test machen, dann ging es mit FFP2-Maske wieder ans Krankenbett. Gerade in der Corona-Zeit habe sich der personelle Notstand zugespitzt:

Die Mitarbeitenden seien selbst häufiger krank gewesen und die Betreuung der Corona-Patienten sei deutlich aufwändiger als bei anderen Patienten. Eigentlich habe die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur viel Arbeit gemacht, so die ernüchternde Bilanz der Personalleiterin.

Impfverweigerer auch in Marienhaus Kliniken

Das Marienhaus Klinikum Mainz und das Marienhaus Heilig-Geist-Hospital Bingen haben die gleiche Erfahrung gemacht: Es sei ein großer bürokratischer Aufwand gewesen, alle Impfnachweise einzufordern.

Für die wenigen Impfverweigerer brauchte die Klinik nach eigenen Angaben eine sogenannte Sonderstellung vom Gesundheitsamt. Außerdem mussten sie sich täglich vor Arbeitsantritt von Geimpften testen lassen. Dabei sei die Angst immer groß gewesen, dass man sich anstecken könne.

"Es gab keine Planungssicherheit, die Schichten waren dadurch häufiger mal nicht besetzt."

Ungeimpfte am Krankenbett an der Mainzer Universitätsmedizin

An der Mainzer Universitätsmedizin war der Vorsitzende der dortigen Impfkommission, Professor Norbert Paul, schon vor Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht der Meinung, dass dies kein einziges Problem lösen würde. Er sieht sich durch die Erfahrungen der vergangenen zehn Monate bestätigt.

Die wenigen Mitarbeitenden an der Unimedizin, die keinen ausreichenden Schutz vorweisen konnten, hätten fast immer trotzdem arbeiten können. Teilweise sei bei Beschäftigten mit Verwaltungsaufgaben Homeoffice möglich gewesen. Etwa 10 bis 15 Ungeimpfte konnten nach Test und mit FFP2-Maske direkt am Krankenbett eingesetzt werden. Paul nennt den Verwaltungsaufwand ebenfalls ungerechtfertigt.

"Wir haben andere Erkrankungen wie Influenza oder RSV, bei denen wir sehen, dass aktuell mehr Menschen sterben als an Corona."

Gesundheitsamt: Corona-Impfpflicht war Verwaltungsaufwand

Der Leiter des Gesundheitsamtes für die Stadt Mainz und den Landkreis Mainz-Bingen, Dr. Dietmar Hoffmann, sagt, für seine Behörde sei die Überwachung der Impfpflicht auch ein immenser Verwaltungsaufwand gewesen. Anschreiben mussten verschickt werden. Wenn Widersprüche eingelegt wurden, gab es weitere Prüfungen und Schriftverkehr, außerdem Anhörungen bis hin zu Gerichtsverfahren.

"Das Gesetz ist aus meiner Sicht verwaltungstechnisch schlecht gemacht."

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Die Impfpflicht für Menschen in medizinischen oder pflegerischen Berufen hat zu Corona-Hochzeiten für große Debatten gesorgt. In Rheinhessen blieben die Verstöße nicht ohne Folgen.

Am Nachmittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Viele haben sich wegen Pflicht gegen Corona impfen lassen

Trotzdem sei die gesetzliche Impfpflicht nicht ganz ohne Nutzen gewesen. Viele hätten sich noch impfen lassen.

"Es hat sich was getan. Die Menschen wurden durch das Gesetz aufgeschreckt."

Am Stichtag im März 2022 waren dem Gesundheitsamt für die Stadt Mainz und den Landkreis Mainz-Bingen 1.487 Beschäftigte ohne ausreichenden Schutz gemeldet worden. Nach den Überprüfungsverfahren lieferten 1.345 Betroffene doch noch einen Impf- oder Genesenennachweis oder ein Attest über eine medizinische Kontraindikation nach. Lediglich 65 Beschäftigten aus Krankenhäusern und Pflegeheimen wurde verboten, weiterzuarbeiten oder ihre Einrichtung zu betreten, weil sie keinen ausreichenden Impfschutz hatten.

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