Auf Autos eingeschlagen

Mit Holzlatte in Worms randaliert - Mann sitzt nun doch in U-Haft

Stand
Autor/in
Jürgen Wolff
Onlinefassung
Katja Jorwitz
SWR4 Moderatorin Katja Jorwitz

Ein Mann hatte mit einer Holzlatte am Wormser Hauptbahnhof randaliert. Zunächst blieb er auf freiem Fuß, was für viel Kritik sorgte. Jetzt sitzt er aber doch in Untersuchungshaft.

Der 30-jährige Verdächtige soll immer mal wieder Menschen in Worms in Angst und Schrecken versetzt haben. Der vorläufige Höhepunkt war dann am Samstag, dem 18. Mai: Da hatte der Mann mit nacktem Oberkörper mit einer Holzlatte am Wormser Hauptbahnhof randaliert.

Er bedrohte Passanten und schlug mit der Holzlatte auf fahrende und parkende Autos ein, zertrümmerte dabei Windschutzscheiben. Als die Polizei eintraf, schlug er auch auf den Streifenwagen ein.

Randalierer war nur schwer zu stoppen

Wie auf Videos im Internet zu sehen ist, hatten die Polizisten dann ihre Waffen auf ihn gerichtet. Diese mussten sie aber nicht benutzen, weil Passanten eingriffen und den Randalierer an eine Wand drückten. Dann wurde er von der Polizei abgeführt. Am nächsten Morgen wurde der 30-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.

Freilassung des Randalierers sorgt für Empörung

Das hatte über Worms hinaus für Empörung gesorgt. So forderte beispielsweise der rheinland-pfälzische SPD-Landtagsabgeordnete Jens Guth, dass der mutmaßliche Täter, der von Eritrea nach Deutschland geflüchtet war, sofort abgeschoben werden solle. Die Abgeordnete der Linken im Wormser Stadtrat, Isabell Lieffertz, warf Guth wiederum Rassismus vor, weil dieser Geflüchtete pauschal verurteile.

Der Arbeitskreis Asyl hatte außerdem auf die Menschenrechtslage in Eritrea hingewiesen. Derzeit werden aus Deutschland generell keine Menschen dorthin abgeschoben.

Haftbefehl wegen anderer Straftaten

Jetzt sitzt der 30-Jährige aber doch in Untersuchungshaft. Allerdings nicht wegen der Randale am Wormser Hauptbahnhof, sondern wegen früherer Fälle. Nach Angaben des Wormser Amtsgerichts gab es einen neuen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft, weil gegen den Mann auch noch wegen schwerer Körperverletzung und räuberischen Diebstahls ermittelt wird. Diese Fälle seien nun alle zusammengefasst worden.

Weil die Gefahr bestehe, dass der Mann ähnliche Taten begehen könne, befinde er sich nun in Untersuchungshaft. Außerdem bestehe Fluchtgefahr, so das Amtsgericht.

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