Im Kundencenter der Rheinhessischen Energie- und Wasserversorgungs-GmbH aus Ingelheim stehen die Telefone im Moment nicht mehr still. Viele Kunden haben Fragen zu den Plänen der Politik, für finanzielle Entlastung zu sorgen, wollen sich informieren oder sich rückvergewissern. Auch am Donnerstag, nachdem ein Gesetzesentwurf für die Einmalzahlung im Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, gibt es Informationsbedarf, erzählt Martin Wunderlich, der kaufmännische Geschäftsführer der Rheinhessischen. "Wir tun viel dafür, unsere Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand zu halten", sagt er. Wenn von gesetzlicher Seite die Lage noch nicht klar ist, könnten aber auch die Energieversorger noch keine Auskünfte geben.
Bestimmte Berechnung für Einmalzahlung
In Sachen Einmalzahlung arbeitet die Rheinhessische nun mit Hochdruck daran, die anstehende Einmalzahlung für ihre Gaskunden vorzubereiten. Viel Zeit für die Umsetzung haben die Gasversorger nicht. Mitte des Monats müssen die Abschlagssummen eingereicht werden, die der Staat erstatten soll. Nach Angaben der Rheinhessischen arbeiten ihre Fachleute schon daran, die Beträge für jeden Kunden individuell zu ermitteln – nach einem gesetzlich festgelegten Berechnungsschlüssel. Das muss für jeden Kunden individuell gemacht werden.
Die Summe für alle Kunden wird an den Staat übermittelt, der wiederum dem Energieversorger den angegebenen Betrag zum 1. Dezember überweist. So ist der Plan. Selbst aktiv werden, um die Zahlung zu bekommen, müssen die Kunden nicht. Der Austausch läuft zwischen Staat und Versorger. "Die Einmalzahlung ist zwar viel Arbeit, aber wir werden alles dafür tun, den Kunden die Entlastung fristgerecht zukommen zu lassen", sagt Martin Wunderlich von der Rheinhessischen. Wichtig sei aber, dass der Geldfluss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verläuft und die angedachten Prozesse auch von staatlicher Seite fristgerecht umgesetzt werden.