Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa hat es einen schriftlichen Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter gegeben. Der Antrag wurde unter anderem damit begründet, dass der Fall vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden sollte. Laut Zivilprozessordnung legt ein Einzelrichter einen Fall der Kammer zur Übernahme vor, wenn "die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist" oder eine "grundsätzliche Bedeutung" hat. Beides sieht die Klägerseite nach Agenturangaben als gegeben.
Außerdem hieß es in dem Antrag weiter, dass es auch fraglich sei, ob die allgemeine Zivilkammer für diese Art von Prozess zuständig sei. Andere Landgerichte in Deutschland hätten in entsprechenden Fällen eine auf Arzthaftungsfragen spezialisierte Kammer als zuständig gesehen.
Entscheidung über Befangenheitsantrag soll in einigen Tagen fallen
Die Entscheidung über den Befangenheitsantrag werde wohl erst in einigen Tagen fallen, sagte ein Gerichtssprecher. Erst danach könne ein neuer Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt werden.
Angesetzt war der Prozessauftakt für Montagvormittag. Die Klägerin, eine Hamburger Ärztin, fordert von dem Mainzer Unternehmen Schmerzensgeld. Sie sei sich sicher, dass die Corona-Impfung mit BioNTech bei ihr schwere gesundheitliche Schäden verursacht habe.
Klägerin fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld von BioNTech
Nach Angaben des Hamburger Landgerichts hat die Klägerin angegeben, dass sie seit der Corona-Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff Schmerzen im Oberkörper habe, außerdem Schwellungen in Armen und Beinen. Darüber hinaus leide die Ärztin unter Erschöpfung und Müdigkeit, habe gleichzeitig aber auch Schlafstörungen. All das führe sie auf die Impfung mit Comirnaty, dem Impfstoff von BioNTech, zurück. Deswegen fordert sie unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro.
Bei der mündlichen Verhandlung wollte sich das Gericht auch ein eigenes Bild von der Ärztin machen. Deswegen sei sie auch persönlich geladen gewesen.
BioNTech prüfe jeden Fall einzeln
BioNTech teilte im Vorfeld zum Gerichtsprozess in Hamburg mit, dass das Unternehmen jeden Fall, in dem Haftungsansprüche im Zusammenhang mit Comirnaty geltend gemacht werden, prüfe. Entscheidend sei ein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Beeinträchtigungen. "Mehr als schätzungsweise 1,5 Milliarden Menschen weltweit und mehr als 64 Millionen Menschen allein in Deutschland haben unseren Impfstoff erhalten. Die gleichzeitig sehr geringe Anzahl von möglichen Nebenwirkungen unterstreicht die Verträglichkeit des Impfstoffs," so BioNTech.
Impfschaden-Prozess in Hamburg ist der erste gegen BioNTech
Der Prozessauftakt am Montag sollte der bundesweit erste gegen BioNTech wegen mutmaßlicher Impfschäden nach einer Corona-Impfung sein. Eine ähnliche Klage gegen den Impfstoffhersteller Astra Zeneca in Bayern war Anfang des Jahres vom dortigen Landgericht abgewiesen worden.
Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten fast 200 Zivilklagen wegen angeblicher gesundheitlicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Vor allem zwei Kanzleien, in Düsseldorf und Wiesbaden, vertreten viele Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.
Der Düsseldorfer Anwalt, der auch den Fall gegen BioNTech in Hamburg vertritt, ist nach ARD Recherchen wegen seiner fragwürdigen Ansichten sehr umstritten. Er gilt als Verschwörungstheoretiker.
In Rheinland-Pfalz klagen unter anderem eine Frau aus der Pfalz und ein Mann aus Koblenz wegen angeblicher Impfschäden gegen BioNTech.