Der bislang anonyme Anrufer hatte die Drohung am Montagvormittag per Bandansage über das Telefon an die Wormser Polizei geschickt. Die Beamten versuchen nun herauszufinden, woher der Anruf kam. Dafür klären sie beispielsweise mit den Telefonanbietern, ob ihr gespeicherte Telefondaten dabei helfen, dem Täter auf die Spur zu kommen.
Da der Anruf auf einer normalen Amtsleitung der Polizei eingegangen sei, sei er nicht mitgeschnitten und gespeichert worden. Ein Stimmerkennungsprogramm könnten die Ermittler daher nicht anwenden.
Bundesweite Zusammenarbeit, um Täter zu schnappen
Um den Anrufer aber vielleicht doch noch ermitteln zu können, erkundigen sich die Ermittler nach eigenen Angaben bundesweit bei ihren Kolleginnen und Kollegen, ob es in jüngster Zeit bei ihnen zu ähnlichen Fällen gekommen ist. Wenn ja, würden diese mit in die Ermittlungen eingebunden. Allerdings könne dies Tage und Wochen dauern, sagte ein Polizeisprecher auf SWR-Anfrage.
Motiv des Anrufers noch unklar
Zu einem Motiv könne die Polizei derzeit noch nichts sagen. Dafür sei der Anruf zu kurz gewesen. Er habe lediglich ein paar Sekunden gedauert und nur den Hinweis gegeben, dass im Amtsgericht eine Bombe liegen würde.
Auch ob die Drohung am Amtsgericht Worms mit der Drohung am Amtsgericht Kusel zusammenhänge, werde derzeit noch überprüft. Dort war etwa zur selben Zeit ebenfalls eine Drohung per Telefon eingegangen. Allerdings sei diese in Form einer elektronischen Sprachnachricht gesendet worden.
Gerichtsgebäude in Worms musste geräumt werden
Kurz nachdem die Drohungen in Worms und Kusel eingegangen waren, wurden umgehend beide Gerichtsgebäude geräumt. In Worms waren insgesamt 80 Mitarbeitende davon betroffen.
Polizei gibt Entwarnung Bombendrohung am Amtsgericht Kusel
Beim Amtsgericht Kusel ist am Morgen eine Bombendrohung eingegangen. Diese hat sich aber als Falschmeldung entpuppt.
Anrufer könnte eine Haftstrafe drohen
Ermittler durchsuchten das Wormser Gerichtsgebäude mit Sprengstoffspürhunden und konnten am Montagmittag Entwarnung geben. Es wurde keine Bombe gefunden. Die in Teilen gesperrte Fußgängerzone und der Wormser Obermarkt konnten daraufhin wieder freigegeben werden.
Die Kriminalpolizei ermittelt nach beiden Drohungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.