Das Landgericht Frankenthal hatte den Täter, einen zur Tatzeit 27-jährigen Mann aus Somalia, im Mai 2023 freigesprochen, weil er zur Tatzeit wegen einer schweren psychischen Krankheit schuldunfähig war. Ein Gutachter war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat Wahnvorstellungen hatte und an einer paranoiden Schizophrenie litt. Dieser Einschätzung folgte das Gericht und ordnete deshalb an, dass der Mann dauerhaft in eine psychiatrische Klinik muss. Dagegen hatte der Angeklagte Revision beim BGH in Karlsruhe eingelegt.
BGH: keine Rechtsfehler im Frankenthaler Urteil
Laut BGH sind im Urteil des Landgerichts Frankenthal keine Rechtsfehler zu erkennen. Das Gericht hatte es in seinem Urteil vom vergangenen Mai als erwiesen angesehen, dass der Mann im Oktober 2022 zwei ihm unbekannte Männer in Ludwigshafen-Oggersheim auf offener Straße mit einem Messer attackiert und getötet hatte.
Schreckliche Bluttat hatte für Entsetzen und Anteinahme gesorgt
Zunächst hatte der nun rechtskräftig Verurteilte einen 20-jährigen Handwerker angegriffen und auf dessen Kopf und Oberkörper eingestochen. Als sein 35-jähriger Arbeitskollege versuchte, dem Opfer zu Hilfe zu eilen, stach der Mann auch auf diesen ein. Der 35-Jährige ergriff die Flucht, brach jedoch bald darauf zusammen und starb später in einem Krankenhaus. Der Verurteilte stach dann erneut auf den jüngeren Mann ein und tötete ihn. Schließlich trennte er dessen rechten Unterarm ab und warf das Körperteil später auf den Balkon seiner früheren Freundin.
Anschließend ging er in einen Drogeriemarkt und stach dort einem jungen Mann unvermittelt in Hals und Brust. Diesem gelang es, zu fliehen. Später konnte er durch eine Notoperation gerettet werden. Unmittelbar nach der Tat hatte es viele Trauerbekundungen von Bürgerinnen und Bürgern am Tatort in Oggersheim gegeben, außerdem eine offizielle Trauerfeier, an der unter anderem auch Ludwigshafens Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (damals SPD, heute parteilos) teilnahm.