Der Besitzer eines Hotels hatte vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen die Stadt geklagt. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass er die Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes installieren wollte.
Die Stadt lehnte die Anlage ab, weil sich das Hotel rund 100 Meter vom historischen Altpörtel befindet. Dadurch sei der Denkmalschutz gefährdet, so die Bedenken. Die Verwaltung sorgte sich offenbar, dass die Anlage die Sonne reflektieren könnte. Dadurch habe die Gefahr bestanden, dass zu viel Aufmerksamkeit auf das Hoteldach gelenkt werden könnte. Und dass gleichzeitig das Altpörtel an Aufmerksamkeit verliert.
Solaranlage darf unter Auflagen am Altpörtel gebaut werden
Am Donnerstag trafen sich beide Parteien mit Vertretern des Verwaltungsgerichts in Speyer, um sich die Lage vor Ort anzuschauen. Daraufhin lenkten die Vertreter der Stadt offenbar ein und beide Parteien einigten sich außergerichtlich, ohne dass es zum Prozess kam.
Der Besitzer darf nun die Solaranlage auf seinem Hoteldach installieren. Es gibt allerdings eine Bedingung: Die Anlage muss eine matte Oberfläche haben, damit sie das Sonnenlicht möglichst wenig reflektiert.