Thomas Schiele ist passionierter Jäger im Landkreis Bad Dürkheim. Er und mehrere hundert seiner Jagdgenossen in der Kreisgruppe des Jagdverbands werden wohl in den nächsten Wochen auf ihren erlegten Wildschweinen sitzen bleiben. Grund ist die aktuell geltende Allgemeinverfügung, die den Jägern in der Sperrzone III verbietet, Wildschweinfleisch nach der Jagd aus der eigenen Wildkammer im Haus herauszugeben oder zu transportieren. Damit wird auch ein Verkauf unmöglich.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Bad Dürkheim soll verhindern, dass sich die Afrikanische Schweinepest weiter ausbreitet. Mitte August war die Seuche bei drei Hausschweinen im Landkreis festgestellt worden.
Wohin mit dem Fleisch nach der Wildschweinjagd?
Einerseits wünsche sich die Landesregierung zwar, dass Schwarzwild stärker gejagt werde, sagt Thomas Schiele. Das Fleisch-Verkaufsverbot in der Sperrzone könnte aber viele Jäger zwingen, ihre gejagten Wildschweine zur Kadaver-Sammelstelle nach Grünstadt zu bringen. Sie besitzen nicht genug Lagermöglichkeiten für solche großen Wildschweinfleisch-Mengen.
Jäger bräuchten mehr Gefriertruhen
In seinem Keller öffnet der Jäger ratlos die Tür seines Gefrierschranks. Alle Schubladen sind bis zum Rand mit Wildschweinfleisch gut gefüllt: 500 Wildschweinwürste aller Art, Wildschweinkeulen, Gulasch und Dosenwurst. Platz für viel mehr ist da nicht mehr. Thomas Schiele würde normalerweise in den nächsten Wochen bis Mitte November in seinem Revier am Pfälzer Wald etwa 10-12 Wildschweine erlegen.
Jäger dürfen täglich Wildschwein essen
Die Allgemeinverfügung gegen die Afrikanische Schweinepest erlaubt jedem einzelnen Jäger, das Wildschweinfleisch in seinem Haushalt selbst zu verbrauchen. Aber welcher Haushalt mag schon täglich so viel Wildschwein? Das gelagerte Fleisch ist einwandfrei, sagen die Jäger. Nach der Jagd schicken sie eine Blutprobe vom erlegten Wildschwein in das Landesuntersuchungsamt Koblenz und erfahren dann, ob es Seuchen-frei ist. Das Veterinäramt überprüft außerdem, ob das Fleisch trichinenfrei ist. Diese Fadenwürmer können beim Menschen eine Infektionskrankheit hervorrufen.
Sperrzonen-Regelung in der Vorderpfalz gilt seit Mitte August
Die Sperrzonen-Regelung hat folgenden Hintergrund: Nach dem ersten Fall eines toten Hausschweins Mitte August in Gerolsheim durch die Afrikanische Schweinepest versucht der Kreis Bad Dürkheim, die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Es gibt eine Allgemeinverfügung für verschiedene Sperrzonen. Die Kernzone III umfasst einem Radius von zehn Kilometern. In dem betroffenen Betrieb in Gerolsheim mit privater Schweinehaltung waren alle drei Hausschweine an der Schweinepest gestorben. Das Virus ist bei Haus- und Wildschweinen hoch ansteckend, aber für Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch löst beim Menschen keine Erkrankung aus.