Berufung gegen Gefängnisstrafe zugelassen

Stadtbekannter Plakatekleber von Landau: Landgericht wird Fall neu verhandeln

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Das Landgericht Landau wird den Fall des sogenannten Plakateklebers neu verhandeln. Der Mann war im Juli wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Das Amtsgericht Landau sah es im Juli als erwiesen an, dass der 60-Jährige in 30 Fällen illegal jede Menge selbstgemachte Plakate im Stadtgebiet angebracht hatte - unter anderem am Hauptbahnhof, auf Wänden, Mülleimern und Verkehrsschildern. Da das Gericht letzteres als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wertete, wurde der Landauer wegen gemeinschädlicher, also besonders schwerer Sachbeschädigung, zu der Gefängnisstrafe verurteilt.

Prozess Plakatekleber Amtsgericht Landau

Landgericht Landau hat Berufung des "Plakateklebers" zugelassen

Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. Das Landgericht Landau teilte am Donnerstag mit, dass der Fall nun neu verhandelt wird - diesmal vor dem Landgericht. Prozessbeginn sei der 19. Februar.

Vom Plakatekleber von Landau beklebte Verkehrsschilder (Archivbild)
Vom Plakatekleber beklebte Verkehrsschilder (Archivbild)

Mann klebt weiter Plakate in Landau

Übrigens ist der Landauer seit seiner Verurteilung offenbar weiter aktiv. Denn es sind bereits wieder neue Plakate aufgetaucht, etwa auf Litfaßsäulen oder Hinweisschildern. Die Zettel zeigen altbekannte Motive wie etwa drei Affen und Schmähschriften, die sich unter anderem gegen Politiker, Behörden und eine Tageszeitung richten. Sie sind mit einem Spezialkleber angebracht, der sich nur sehr schwer ablösen lässt. Die Polizei ermittelt nach eigenen Angaben erneut in mehreren Fällen wegen Sachbeschädigung.

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SWR