Im Fall der Pflegerin, die eine schwerbehinderte Frau im Stich gelassen hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankenthal weiter. Derzeit befrage man verschieden Zeugen, um ein klareres Bild zum Fall in Lambrecht (Kreis Bad Dürkheim) zu bekommen. Die Behörde zieht nach eigenen Angaben die Misshandlung von Schutzbefohlenen als Tatvorwurf in Betracht. Der Vorwurf wird zusätzlich zu den Fällen von Körperverletzung und Diebstahl geführt. Wenn es eine Verurteilung zur Misshandlung von Schutzbefohlen geben würde, kommt nur noch eine Freiheitsstrafe in Betracht. Bei einer Körperverletzung kann die Strafe auch eine Geldbuße sein.
Die 27-jährige Rumänin, gegen die ermittelt wird, ist der Polizei namentlich bekannt, jedoch konnte sie noch nicht gefunden werden. Es liegt ein Haftbefehl gegen sie vor. Bisher ist die Frau noch nicht durch Vorstrafen aufgefallen - zumindest nicht in Deutschland.
Ohne Essen und Trinken für drei Tage
Mitte März soll die Tatverdächtige eine 50-Jährige mit Multipler Sklerose alleine gelassen haben. Das Opfer ist durch die Krankheit auf 24-Stunden Pflege angewiesen. Dadurch, dass die Frau keinen Notruf absetzten konnte, war sie drei Tage lang alleine in der Wohnungen. Sie konnte weder trinken, essen, noch ihre Medikamente nehmen. Ihr Sohn entdeckte sie, nachdem eine Freundin der Frau Alarm geschlagen hatte. Niemand machte bei ihrem Besuch auf und die Rollläden waren heruntergelassen. Jetzt soll die Patientin nach Angaben des Kreises Bad Dürkheim einen Hausnotruf bekommen.