Streit um Schadenssumme

Oldtimer-Besitzer aus Ludwigshafen scheitert mit Klage gegen Versicherung

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Nach dem Brand seines Oldtimers hat der Besitzer nur einen Teil des Schadens erstattet bekommen. Laut dem Landgericht Frankenthal fehlte der Versicherung eine wichtige Information.

Geklagt hatte der Besitzer eines Ford Mustang Fastback mit Erstzulassung 1967. Sein Oldtimer war bei einem Brand in einer Tiefgarage in Ludwigshafen stark beschädigt worden. Daraufhin hatte die Autoversicherung knapp 41.000 Euro ausgezahlt. Zu wenig, fand der Besitzer.

Auto ist um mehrere tausend Euro im Wert gestiegen

Beim Abschluss der Versicherung hatte er den Wert seines Oldtimers noch mit 36.000 Euro angegeben. Bis zum Brand sei der Marktwert allerdings um rund 8.000 Euro auf insgesamt 44.000 Euro gestiegen. Die Versicherung müsse ihm nun auch die volle Summe erstatten. Doch die weigerte sich, deshalb klagte der Mann.

So viel müssen Versicherungen zahlen

Die Richterin am Landgericht Frankenthal wies die Klage jedoch ab. Versicherungen seien nur verpflichtet, maximal 10 Prozent über dem ursprünglich vereinbarten Marktwert zu zahlen. Das war passiert. Dem Mann stehe deshalb nicht mehr als die bereits ausgezahlte Summe zu.

Autobesitzer müssen ihrer Versicherung regelmäßig den gestiegenen Marktwert ihres Autos mitteilen, um ein Anrecht auf die volle Schadenssumme zu haben. Der Mann hatte das versäumt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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